Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof kritisiert, dass sogenannte Wanderarbeiter die Riester-Förderung zurückzahlen müssen sobald sie nicht mehr in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind.
Mit der Gesetzesänderung ist die Riester-Förderung nun nicht mehr länger an den Steuerstatus gebunden sondern daran, dass eine Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bezug einer inländischen Besoldung existiert.
Bezüglich der Mitarbeiterbeteiligung wurde nunmehr festgelegt, dass die Steuer- und Abgabenfreiheit auch auf die Entgeltumwandlung ausgedehnt wird.
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge sieht darin eine Gefahr, da die Mitarbeiterbeteiligung nun in manchen Fällen sogar günstiger ist als eine Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge.
bAV: Riester nicht mehr an Wohnort gebunden
