Der Verfassungsgerichtshof hatte den Nachtragshaushalt 2010 als verfassungswidrig erklärt, da das Bundesland den Schuldenberg nicht noch mehr ausweiten dürfe.
Eine der Zahlungen im Nachtragshaushalt war eine Finanzspritze für den Beamtenpensionsfonds, von der bisher 90 Mio. Euro in den Fonds geflossen sind.
Technisch seien die Rückbuchungen kein Problem, betonte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Aber er betonte, dass „die Risiken nun 2011 und in den Folgejahren auf das Land zukommen.“
Die Regierung in NRW hofft, dass eine bessere Konjunkturentwicklung in diesem Jahr sowohl mehr Steuern als auch anderweitige Einsparungsmöglichkeiten generieren wird. Die würde bedeuten, dass die Zahlungen aus dem Nachtragshaushalt 2011 erfolgen könnten.
Beamtenfonds NRW muss Gelder zurück zahlen
