Ein öffentlicher Pensionsfonds des US-Bundesstaates Michigan hatte 2008 Klage gegen die UBS eingereicht und die Bank beschuldigt, die Aktionäre nicht in ausreichendem Maße über die Anlagen am US-Hypothekenmarkt und daraus resultierende Verluste in den Jahren 2007 und 2008 informiert zu haben.
„Die Teilnahme an einer Sammelklage fußt auf der treuhänderischen Pflicht als Aktionär von UBS: Wenn nämlich die Sammelklage in eine Vergleichszahlung mündet, so muss dies die UBS und nicht die fehlbaren Manager bezahlen. Dies bedeutet, dass jene UBS-Aktionäre den Vergleich bezahlen, die nicht an der Sammelklage teilnehmen”, bestätigte Ethos gegenüber IPE.
Actares überlegt ebenfalls, der Sammelklage beizutreten, aber wie Ethos betont auch diese Aktionärsgruppe, dass es „noch nicht sicher ist, ob europäische Investoren überhaupt teilnehmen dürfen“. Der Ethos Stiftungsrat wird nun über eine Teilnahme an der Sammelklage entscheiden sobald feststeht, ob auch Investoren von außerhalb der USA klageberechtigt sind.
Roby Tschopp, Direktor bei Actares, betonte, dass die Aktionärsgruppe weiterhin eine eigene Klage gegen die UBS einbringen, die sich gegen frühere Vorstandsmitglieder richtet und nicht die Bank selbst.
Ethos will sich US-Sammelklage gegen UBS anschließen
