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Schweiz gewährt 2,7% Inflationsanpassung

Alle in der obligatorischen zweiten Säule seit 2006 ausgezahlten Renten werden per Januar kommenden Jahres um 2,7% angehoben.

Laut dem BVG, dem Gesetz über die betriebliche Altersvorsorge, müssen Renten ab dem dritten vollen Kalenderjahr nach ihrer ersten Auszahlung an die Teuerung angepasst werden.

Die Anpassung wird vom Schweizer Sozialministerium BSV festgelegt auf Basis der Veränderung des Preisindex, die zwischen September 2006 und September 2009 bei 2,7% lag.

Nach der ersten Anpassung sind weitere Erhöhungen an den Zeitplan jener in der ersten Säule, der AHV, gekoppelt, die alle zwei Jahre vorgenommen werden.

Vor einem Jahr wurde der Teuerungsausgleich für die ab 2005 ausbezahlten Renten mit 4,5% festgesetzt.

Gleichzeitig wurde damals im Rahmen des Zwei-Jahreszyklus auch jene der davor ausbezahlten Renten festgelegt: 2,9% für ab 2004 ausbezahlte Renten und 3,7% für jene danach.