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VFPK will Trennung von Pensionskassen- und Versicherungsaufsichtsgesetz

Die deutsche Regierung sollte die durch Solvency II notwendigen Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nutzen, um die Pensionskassenregulierung aus dem Gesetz auszulagern, verlangt der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK).

Der Verband kritisierte in einer Presseaussendung, dass es „für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere regulierte Pensionskassen, schwierig ist, die für sie geltenden Regelungen zu identifizieren.“

Die Änderungen im Gesetz – das bereits in einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorliegt – die durch Solvency II notwendig werden, erschwerten die Identifizierung von relevanten Gesetzesstellen noch weiter, vor allem weil „insbesondere die neu in das VAG aufgenommenen Solvenzregeln für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht gelten“.

Der VFPK fordert deshalb, „die für Pensionskassen geltenden Vorschriften in einem eigenen Organisationsgesetz, zumindest aber in einem eigenen Abschnitt zusammenzufassen.“

"Eine solche Präzisierung der Pensionskassenregelungen würde  die Besonderheit und notwendige Eigenständigkeit der betrieblichen Altersversorgung angemessen berücksichtigen“, so der Verband.

In der Pressemitteilung wird betont, dass eine solche Maßnahme die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und Pensionskassen effektiver mache und helfe, Konflikte zu vermeiden.

Darüber hinaus werde dadurch mehr Vertrauen und Transparenz für Versicherte und Trägerunternehmen geschaffen.

Der VFPK fügte hinzu, dass auch auf europäischer Ebene ein eigenes Regelwerk für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geschaffen wurde.