Foundation | Welcome

Menu


aba befürchtet automatische Anwendung von Solvency II

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba) warnt, dass Solvency II automatisch für Altersvorsorgeeinrichtungen zur Anwendung kommen könnte und zwar über die Pensionsfondsrichtlinie der Europäischen Union.

In einem Brief an Mitglieder des Europäischen Parlaments mit der Bitte um Unterstützung erklärt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, dass in den Solvenzrichtlinien, die derzeit für Versicherungsunternehmen ausformuliert werden, die Anwendung unter der Pensionsfondsrichtlinie explizit ausgeschlossen werden müsse. 

„Die Richtlinie verweist im Art. 17 Abs. 2 zur Berechnung der Mindesthöhe notwendiger Eigenmittel auf Solvency I. Die Verabschiedung von Solvency II würde daher die Pensionsfonds-Richtlinie möglicherweise automatisch mit Solvency II 'verlinken'”, so Stiefermann.

„Notwendig ist daher eine Ergänzung im vorliegenden Solvency II-Vorschlag, wonach alle Verweise auf Solvency I in der Pensiondsfonds-Richtlinie fortbestehen und nicht die neuen Vorschriften nach Solvency II bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zur Anwendung kommen.”

Wie auch andere Pensionsfonds-Verbände in ganz Europa befürchtet aba, dass die Anwendung von Solvenzkriterien für Versicherungsunternehmen auf die zweite Säule des Pensionssystems zu einer Schwächung der betrieblichen Altersvorsorge führen würde.

„Berechnungen haben ergeben, dass nach heutigen anerkannten Maßstäben zu 100% ausfinanzierte Versorgungswerke plötzlich eine ca. 36%ige Unterdeckung aufweisen würden. Arbeitgeber würden angesichts kostenerhöhender Solvabilitätsanforderungen die Leistungen reduzieren, nach billigeren Formen der betrieblichen Altersversorgung suchen oder gar Versorgungswerke schließen. Ein „Weniger“ an Versorgung wäre die Folge,” erläutert Stiefermann. 

Pensionsfondsverbände betonen in der Diskussion, dass Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge bereits ausreichend gegen Insolvenz des Arbeitgebers oder des Versorgungswerkes gesichert ist.

„Wir sehen deshalb keine Notwendigkeit über Solvency II einen zusätzlichen, teuren und nutzlosen Verbraucherschutz für Betriebsrentensysteme zu schaffen,” betont der aba-Geschäftsführer.

Auch das von der Europäischen Kommission eingesetzte „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS)", ein unabhängiger Ausschuss für das Versicherungswesen und Versorgungswerke, hat vor kurzem seine Position zur Anwendung von Solvency II auf Pensionsfonds überdacht und die neuen Richtlinien in diesem Zusammenhang als „nicht adäquat” bezeichnet.

Mit Unterstützung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments will die aba nun sicherstellen, dass Solvency II nicht durch Hintertüren zur Anwendung kommt, auch wenn sich die Europäische Kommission entschließen sollte keine direkte Anwendung der Richtlinien auf Pensionsfonds vorzuschreiben.