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aba erwartet Schaffung einer ständigen bAV-Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist optimistisch, dass die Regierung ihren Vorschlag zur Schaffung einer permanenten Arbeitsgruppe zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) annehmen wird.

Heribert Karch, Vorsitzender der aba, bestätigte gegenüber IPE, dass die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen der Thematik „sehr positiv gegenübersteht“, welche die aba ihr in einem Einzelgespräch präsentiert hat.

Unter den Vorschlägen der aba ist die Schaffung einer permanenten Arbeitsgruppe, die aus Experten, Sozial- und Tarifpartnern, sowie Politikern – und „vielleicht auch Akademikern“ bestehen soll, so Karch.

„Was wir brauchen ist ein institutionalisierter Dialogprozess, der zuverlässig kontinuierlich und ständig stattfindet“, erläuterte der aba-Vorsitzende.

Die Diskussion solle Teil der derzeitigen Debatte zur Altersarmut sein, in der von der Leyen die Schaffung einer Zuschussrente vorgeschlagen hat, vor allem für Menschen mit einer unterbrochenen Erwerbsbiographie.

Für Karch ist das prinzipiell ein gutes Konzept, das aber „umso erfolgreicher ist, je weniger es in Anspruch genommen werden muss“.

Er ist überzeugt, dass eine gute betriebliche Altersvorsorge hier helfen kann, vor allem wenn Lösungen für die Anerkennung von beitragsfreien Zeiten gefunden werden können, wie etwa Teilzeit-Arbeit oder Arbeitslosigkeit.

Karch schlägt die Einführung einer Art Belohnung für jene Arbeitgeber vor, die so viele Arbeitnehmer wie möglich mit einer Betriebspension versorgen, am besten 100% der Belegschaft.

In dem Papier, das die aba der Arbeitsministerin vorgelegt hat, hält die Arbeitsgemeinschaft fest, dass sie offen für Vorschläge ist, schlägt aber zum Beispiel finanzielle Anreize für solche Arbeitgeber vor.

Aber Karch betonte auch, dass es „in der derzeitigen Phase nicht so sehr um Geld geht“.

„Was wir brauchen ist mehr Mut“, so der aba-Vorsitzende, der die Schaffung eines „klugen Maßnahmenkatalogs“ fordert, um Hürden abzubauen und Änderungen voranzutreiben.

Eine dieser Änderungen könnte laut Karch im Paragraf §3.63 EStG notwendig sein, da die derzeitige Fördergrenze für Beiträge zu Pensionskassen oder Direktversicherungen bei 4% der Höchstbemessungsgrundlage liegt.

Das ist für viele leitende Angestellte nicht attraktiv genug und so müsste das Unternehmen zwei Durchführungswege anbieten, was für viele KMUs nicht möglich ist.

„Wir wollen keine Ausweitung der 4%, aber die Möglichkeit für Unternehmen in Ausnahmefällen diese Grenze selbst zu bestimmen“, so Karch.

Nach den Plänen der aba soll die ständige Arbeitsgruppe einen Maßnahmenkatalog erstellen, um die Beteiligung an der bAV zu erhöhen. Dieser soll eine Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, eine Verringerung der Bürokratie, sowie mehr Information über die bAV beinhalten.

Ein anderes Thema, das Karch diskutiert sehen möchte ist die „Verhinderung kontraproduktiver europäischer Rechtsprechung“ wie etwa Solvency II.