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aba für eigene EbAV-Aufsicht aber gegen staatlichen Pensionsfonds

Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) wird „immer gegen“ ein Vorsorgekonto sein, rief aber die neue deutsche Regierung auf, ein eigenes Aufsichtsrecht für die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) zu schaffen.

Heribert Karch

Während des vergangenen Wahlkampfes in Deutschland waren diverse Ideen rund um die Pensionsvorsorge ins Rennen geworfen worden.

Eine davon war die Einrichtung eines staatlichen Pensionsfonds für die Zusatzvorsorge mit Vorsorgekonten für die einzelnen Versicherten.

Bei der jährlichen Herbsttagung der aba sprach sich deren Vorsitzender Heribert Karch deutlich gegen diese Vorschläge aus: „Die Schaffung eines Vorsorgekontos wäre eine Degradierung der Arbeitgeber auf ein Inkassobüro und würde eine der wichtigsten sozialpartnerschaftlichen Einrichtungen in Deutschland schädigen – die aba wird immer dagegen sein.“

Er warnte, dass ein übergreifender staatlicher Pensionsfonds für die Zusatzvorsorge politischem Opportunismus ausgesetzt wäre.

„Es wäre die größte Unvernunft im derzeitigen Zinsumfeld und regulatorischen Rahmen ein neues Instrument aufzusetzen“, betonte Karch.

Der aba-Vorsitzende rief die zukünftige Regierung – egal in welcher Zusammenstellung – dazu auf, die betriebliche Altersversorgung zu einer ihrer höchsten Prioritäten zu machen.

Eine der Hauptanliegen der aba ist die Schaffung eines eigenen Aufsichtsrechts für EbAV. <link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Denn laut Karch ist der derzeitige regulatorische Rahmen „desaströs“ und dränge einige EbAV gegen die Wand.

„Natürlich gebe es Parallelen zu den Versicherern aber bei der bAV steht ein Arbeitgeber hinter der Einrichtung“, so Karch.

Mit dieser Aussage reagierte Karch auf ein Interview mit Felix Hufeld, Exekutivdirektor der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin, für den Blog „Leiter bAV.de“. Hufeld hatte darin festgestellt, dass es höchstwahrscheinlich kein eigenes Aufsichtsrecht für die EbAV geben werde, weil zu viele Parallelen zu den Versicherern bestünden. Er fügte hinzu, dass die zweite Säule in Deutschland „zinsrobustere Systeme“ brauche.

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Ein Teil der Lösung dafür wäre „mehr Raum zum Atmen“ bei Unterdeckung, ein Vorschlag, den Karch schon im Frühjahr gemacht hatte.

Für das Aufsichtsrecht wünscht er sich „mehr Prudent Person Principle“ und weniger Prozyklizität“.

Karch lud alle Stakeholder ein, sich mit der die aba an einen großen runden Tisch zum Thema bAV zu setzen.