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aba Jahrestagung: „Holistic Balance Sheet“-Ansatz ist eine „Gefahr“

Ein sogenannter „Holistic Balance Sheet“-Ansatz, der derzeit in der EU für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP) diskutiert wird, sei „eine Gefahr für die bAV“, sagte Heribert Karch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung aba.

Heribert Karch

In seiner „Lage der bAV“-Rede bei der diesjährigen 74. aba Jahrestagung in Stuttgart, begrüßte Karch die Änderungen, die im Weißbuch der EU zu Pensionen seit dem ersten Entwurf im letzten Herbst vorgenommen worden waren, da jetzt „auch die Sozialpartner in die Pflicht genommen werden“.

Allerdings erneuerte Karch seine Kritik, dass die EU höhere Eigenkapitalvorschriften für alle sogenannten IORP einführen will, ohne Berücksichtigung bereits bestehender Sicherheiten.

„Die EU-Kommission sagte, dass es sicher keine 1:1-Übertragung von Solvency II auf Vorsorgeeinrichtungen geben werde, dafür wird jetzt ein ‚Holistic Balance Sheet’-Ansatz angedacht“, erläuterte Karch.

Laut dem aba-Vorsitzenden sei ein solcher Ansatz „unnötig, wenn er Arbeitgeberhaftung und Insolvenzschutz miteinbezieht“, denn das „ändert nichts am Status Quo und steigert nur die Kosten und den Aufwand“.

„Aber ein ‚Holistic Balance Sheet’-Ansatz, der etwas am Status Quo ändert, ist eine Gefahr für die bAV“, betonte Karch.

Er fürchtet, dass dies schon das Ende der Diskussionen über die Eigenkapitalvorschriften für Pensionskassen sein könnte, weil er „keine Kompromisse oder einen Plan B sieht, der (…) vor größerem Schaden bewahren kann“.

„In Europa wird die Zukunft der Pensionen nicht nur auf Grund von aktuariellen Werten oder Risikomaßen berechnet, sondern auch politisch“, sagte Karch.

In Deutschland hat die aba im Kampf gegen Solvency II oder ähnlichen Eigenkapitalvorschriften politische Unterstützung von Arbeitsministerin Ursula Von der Leyen.

In ihrer Rede bei der aba Jahrestagung betonte sie, dass es „sehr gut“ sei, dass die EU das Pensionssystem andiskutiere, aber die Ministerin sagte auch, dass es einige Punkte gebe, die „kritisch diskutiert“ werden müssen, wie zum Beispiel strengere Kapitalanforderungen für Pensionskassen.

„In Deutschland ist die bAV bereits abgesichert, so etwa durch den Pensionssicherungsverein (PSV), der den Stresstest bereits bestanden hat, als er sich während der Finanzkrise bewährt hat“, erläuterte Von der Leyen.

Deshalb seien strengere Vorschriften für Deutschland unnötig und würden „die bAV nur zerstören“.

„Wir werden klar dagegen in Brüssel kämpfen und wir sind auf einem guten Weg gehört zu werden“, so die Ministerin.

Ein weiterer EU-Vorschlag, den die Ministerin und die aba bekämpfen wollen, ist die Absenkung der Unverfallbarkeitsfristen in der bAV. In Deutschland waren die Fristen 2005 auf fünf Jahre gesenkt worden, aber die EU-Kommission will nun eine weitere Senkung auf zwei Jahre.

„Das ist schwierig, weil Arbeitgeber sich dann fragen, ob der Nutzen der bAV zur Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen noch gegeben ist“, so Von der Leyen.

„Auf Europäischer Ebene brauchen wir Verständnis für die spezielle Situation in Deutschland und wir wollen, dass unser historisch gewachsenes und modernisiertes System berücksichtigt wird“, sagte die Ministerin abschließend.