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aba will separate Interessensgruppe für baV in Finanzaufsicht

Die deutsche Regierung solle sich überlegen, eine eigene Interessensgruppe für betriebliche Altersvorsorge (bAV) innerhalb einer möglichen neuen Aufsichtsstruktur zu schaffen, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba), Boy-Jürgen Andresen, gestern bei der aba-Jahrestagung in Bonn.

Bonn, Ort der Jahrestagung.

Laut dem Koalitionsbeschluss vom vergangenen Jahr berät die Bundesregierung derzeit über eine Zusammenführung der Bankenaufsicht bei der Bundesbank.

Andresen hielt fest, dass die derzeitigen Aufsichtsstrukturen „gut funktionieren“ und dass sie mitgeholfen haben, „dass die betriebliche Altersversorgung bei uns in Deutschland – anders als in anderen Ländern – trotz der gravierenden Krise nicht in eine Schieflage geraten ist.“

Trotzdem rief er die Regierung dazu auf, „die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung in der neuen Aufsichtsstruktur angemessen, und damit stärker als heute, zu beachten.“

„Zunächst einmal ist es unumgänglich innerhalb der künftigen Finanzaufsicht eine eigene Interessengruppe für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu installieren“, so Andresen. Auf europäischer Ebene sei das mit der Schaffung der EIOPA schon durchgesetzt, „auf nationaler Ebene muss das aber auch nachvollzogen werden.“

Besonders bei der Abgrenzung zu den Versicherungsunternehmen sieht Andresen mögliche Ansatzpunkte für eine spezialisierte Aufsicht.

„Manchmal wundert man sich schon, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die ohne Gewinnerzielung ihre Erträge unmittelbar den Begünstigten zukommen lassen, dennoch sehr aufwändige und aus unserer Sicht unnötige Differenzierungen ihrer Ertragsquellen vornehmen müssen, wie dies bei Lebensversicherungen zur Ertragsverteilung zwischen unternehmerischen Gewinnerzielungsinteressen und den Begünstigten notwendig und sinnvoll ist“.

„Wir würden die Forderung der aba unterstützen, der Aufsicht ein Gremium für die bAV zur Seite zu stellen, wenn es dazu kommt, dass die Bundesbank Aufsichtsaufgaben übernimmt“, sagte Hans-Ludwig Flecken, Leiter „gesetzliche Rentenversorgung“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Im Moment ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung in der Frage gefallen. Politiker sprachen sich aber gegen die Forderung der Bundesbank nach einer Vollintegration der Aufsicht unter ihrem Dach aus.

Thomas Steffen, Vorsitzender der BaFin, steht den Reformplänen skeptisch gegenüber. Er ist überzeugt, dass sich die Allfinanzaufsicht in der Krise bewährt hat, weil man teilweise für Banken und Versicherungen in der Aufsicht sehr eng zusammengearbeitet hat.

Sollte es zu einer Zusammenführung der Aufsicht in der Bundesbank kommen, hofft Steffen auf eine Eigenständigkeit der Pensionskassen- und Pensionsfonds-Aufsicht. Er erweiterte in diesem Zusammenhang das Motto der GDV „Versicherer sind keine Banken“ mit „und die baV erst recht nicht“.

Der BaFin-Vorstand ist auch besorgt, was die Beaufsichtigung der zukünftigen Aufsichtsbehörde betrifft, denn die Bundesbank würde nicht, wie derzeit die BaFin, dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt sein.