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aba will weiter „gegen HBS kämpfen“

Unterstützung erhält die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge durch die EU-Kommission. Diese sieht die Solvenzfrage als „Problem der Vergangenheit“ an.

Eine „klare Ablehnung“ jeglichen Ansatzes zur Standardisierung von Solvenzanforderungen in Pensionsplänen in Europa, formulierte Joachim Schwind, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba).

Bei der Handelsblatt-Tagung in Berlin hielt er fest, dass auch ein Konzept wie der Holistic Balance Sheet (HBS)-Ansatz „nichts Anderes ist, als ein Solvency II-Konzept mit zusätzlichen Regeln für die bAV“.

Er fügte hinzu, dass es dadurch hochkomplex werde und „die Kosten für EbAV in die Höhe treibt“, ohne Besonderheiten, wie die Nachschusspflicht des Arbeitgebers mit einzubeziehen.

Schwind betonte, obwohl Solvenz-Eigenkapitalanforderungen nicht Teil der überarbeiteten IORP-Richtlinie seien, „wir uns trotzdem damit auseinandersetzen müssen“. Er spielte damit auf die Stresstests für EbAV an, die für den Zeitraum zwischen 11. Mai und 10. Juli angesetzt sind – wie vom EIOPA-Vorsitzenden Gabriel Bernardino ebenfalls auf der Konferenz in Berlin bestätigt wurde.

Allerdings betonte die Europäische Kommission selbst, dass sie „keine Pläne habe, Solvency II durch die Hintertür einzuführen“, so Jung Duk Lichtenberger vom Referat Versicherung und Renten bei der Europäischen Kommission, der ebenfalls auf der Handelsblatt-Tagung gesprochen hatte.

In einem kurzen Gespräch mit unserer Redaktion, erläuterte er dies im Nachgang folgendermaßen: „Die Harmonisierung von Solvenz-Eigenkapitalanforderungen ist kein Thema für uns, weil unser Ziel die Lösung von zukünftigen Problemen mit Pensionsplänen ist, nicht die von Altzusagen“.

Lichtenberger deutete auch an, dass die EIOPA sicherstellen wolle, dass EbAV sich des Problems der Solvabilität ausreichend bewusst sind.

Aber Schwind hielt fest, dass der HBS-Ansatz nicht geeignet sei, die Solvabilität von Pensionssystemen abzubilden. Grund hierfür seien die extrem langen Laufzeit der Verpflichtungen von 20 und mehr Jahren.

Er gab zu bedenken, dass auch die Lebensversicherer mit einer durchschnittlichen Laufzeit von zehn bis 15 Jahren bereits Probleme hätten, diese unter Solvency II korrekt abzubilden.

Zur überarbeiteten IORP-Richtlinie betonte Schwind, dass es „sehr gut für uns ist“, dass die delegierten Rechtsakte vom Europäischen Rat gestrichen worden sind, die u.a. neue Anforderungen in Bezug auf Mitgliederinformation und Risikomanagement gebracht hätten.

„So wird die bAV stärker in nationaler Rechtsgebung verankert“, erklärte Schwind. Er hielt auch fest, dass der neue Entwurf eine Revision erst nach sechs Jahren, nicht nach vier – wie ursprünglich geplant – vorsieht.

Das gibt der aba und anderen Kritikern mehr Zeit, zu verhindern, dass der HBS-Ansatz in die Richtlinie Einzug findet.

Als Beispiele für den erfolgreichen „Kampf“ von Einrichtungen der bAV gegen Überregulierung nannte Schwind den Absatz in der überarbeiteten Richtlinie, der erstmals EbAVs als Instrumente mit einer sozialen Bestimmung und nicht als reine Finanzinstitute ausweist.

Dadurch kommen Regularien wie FATCA und PRIPS bei EbAVs nicht mehr zur Anwendung.