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aba: Zuschussrente als Motivator für die baV

Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) unterstützt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer „Zuschussrente“ für Menschen, die sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung als auch in eine betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingezahlt haben.

Der Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen über die sogenannte Zuschussrente sieht vor, dass deutsche Arbeitnehmer mit einer Gesamtrente von unter 850 Euro einen Zuschuss erhalten sollen. Dies unter der Bedingung, dass sie lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und darüber hinaus in einen bAV-Plan.

„Diese Zuschussrente könnte ein Motivator für die bAV werden“, sagte aba-Vorsitzender Heribert Karch kürzlich bei der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft in Stuttgart.

Der Vorschlag soll vor allem Mütter unterstützen, die durch die Kinderbetreuung Arbeitszeit „verloren“ haben und jene Menschen, die vorwiegend teilzeitbeschäftigt waren.

Das Ministerium erwartet, dass 2013, wenn die Zuschussrente in Kraft tritt, rund 50.000 Arbeitnehmer davon profitieren werden. Gleichzeitig wird ein deutlicher Anstieg auf 1,5 Mio. Menschen bis 2030 prognostiziert.

Karch fügte hinzu, dass die Zuschussrente „nicht ein Kind der aba“ sei, aber dass sie „zusammen mit der bAV ein Schritt vorwärts gegen Altersarmut sein kann“.

Er kritisierte ein Statement der Deutschen Rentenversicherung, die befürchtet, dass „in der bAV-Versicherte ihren Anspruch aus der gesetzlichen Rente mindern könnten, um aus bAV mehr zu bekommen“.

„Dieses Statement ist nicht sachlich und sogar skandalös. Man kann niemandem unterstellen, dass er sein ganzes Leben so ausoptimiert, so dass er unter der 850 Euro-Grenze liegt und eine hohe bAV erhält.“ Dies sei absurdes Theater, so Karch weiter.

Er erklärte weiterhin, dass die bAV „kein Tummelplatz für Beitrags- und Steuer- optimierer“ sei und dass man niemanden dafür bestrafen solle, wenn er etwas macht, „was ihm seit Jahren angeraten worden ist“, nämlich in der bAV zusätzlich vorzusorgen.

Problematisch sieht Karch jedoch einen anderen Regierungsvorschlag zu freiwilligen Zusatzbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung.

„Was erzählen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern die gerade eine bAV aufbauen und jetzt eine weitere Beitragszahlung einführen sollen“, fragte der Karch das Fach- publikum bei der Jahrestagung.

Er befürchtet, dass dieses Vorhaben die klare Aufgabenteilung zwischen der ersten und der zweiten Säule vermischen und zu einem noch höheren Verwaltungsaufwand für die Unternehmen führen werde.

„Ich bin nicht gegen Beitragszahlungen in die erste Säule, aber es muss überprüft werden, ob etwas ins System passt oder aber eher Irritationen hervorruft“, sagte Karch und bat die Arbeitsministerin, die bei der Tagung anwesend war, den Vorschlag zu überdenken.