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Aon Hewitt warnt multinationale Konzerne vor FATCA

Die meisten deutschen Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) sind von den neuen US-Steuerregeln FATCA ausgenommen, aber Aon Hewitt warnt multinationale Konzerne, dass ihre Pensionspläne in anderen Ländern unter die neuen Regelungen fallen könnten.

Als FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) im Jahr 2010 beschlossen wurde, wurden für die meisten deutschen EbAV umfassende Ausnahmeregelungen festgelegt, damit sie nicht für jede US-Investition die neuen Berichtspflichten einhalten müssen.

„Kaum ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes wissen viele Unternehmen noch nicht, inwieweit die FATCA-Regelungen für sie relevant sind“, wird nun Florian Burg, Experte für internationale Fragestellungen bei Aon Hewitt, in einer Pressemitteilung zitiert.

Er warnte, dass bei einem Verstoß gegen die Vorschriften 30% Quellensteuer auf sämtliche Einkünfte aus den USA eingehoben werden.

Nur in Ländern, die mit der USA ein bilaterales Abkommen geschlossen haben – in Europa sind das Deutschland, UK, Frankreich und Spanien –, können die Unternehmen sicher sein, dass ihre Pensionspläne nicht als sogenannte „Finanzinstitute“ eingestuft werden.

In vielen anderen Ländern könnten die Pensionspläne jedoch in diese Kategorie fallen und müssen deshalb die neuen umfassenden Berichtspflichten beachten.

Burg hielt fest, dass FATCA „
deshalb für deutsche Konzerne eine tiefgreifende Herausforderung“ darstelle und „der Aufwand für die notwendige Analyse und eventuelle Einhaltung der Vorschriften nicht unterschätzt werden dürfe“.

Bereits am 1. Juli 2014 wird FATCA vollständig in Kraft treten und Finanzinstitute müssen sich bis 25. April 2014 bei den US-Steuerbehörden unter <link http: www.irs.gov fatca>www.irs.gov/FATCA registrieren.