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Arbeitsministerium begrüßt Schaffung einer ständigen bAV-Arbeitsgruppe

Annette Niederfranke, Staatssekretärin im Arbeitsministerium, bestätigte, dass der Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (AbA) zur Schaffung einer ständigen Arbeitsgruppe zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), angenommen wurde.

Köln, Ort der AbA-Tagung

Heribert Karch, Vorsitzender der AbA, hatte die Schaffung eines solchen ständigen Gremiums zu Beratungen über die zweite Säule als Teil eines Manifests der AbA vorgeschlagen. Dieses wurde als Beitrag der Arbeitsgemeinschaft zum derzeitigen Rentendialog in Deutschland formuliert.

„Die Idee eines institutionalisierten Betriebsrentendialoges finde ich klasse“, sagte Niederfranke ganz offen bei der diesjährigen Herbsttagung der AbA in Köln.

Sie bestätigte, dass das Ministerium die Schaffung eines solchen Gremiums begrüße und fügte hinzu, dass das „bereits längst überfällig“ und „eine gute Idee“ sei.

Karch dankte Niederfranke herzlich, dass die Annahme des Vorschlags bei der Tagung „coram publico“ erfolgte.

In ihrem Vortrag dankte die Staatssekretärin der AbA für ihre Arbeit und hielt die Arbeitsgemeinschaft dazu an, weiter im Rentendialog mitzuwirken.

„Bei der Frage wie wir die baV zu einem stärkeren Element in der Altersicherung machen können, setzen wir auf die AbA, denn es ist schlecht, wenn das Beamte alleine machen“, so Niederfranke.

Sie betonte auch, dass das Ministerium die Arbeitsgemeinschaft in ihrer Kritik an Solvency II für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung „völlig unterstütze“. Sie bestätigte, dass die derzeitigen Vorschläge zur IORP-Richtlinie „die Gefahr beinhalten, dass Solvency II 1:1 auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge übertragen wird“.

„Aber die Regulierungen zur Solvabilität in Solvency II passen nicht auf die bAV“, erläuterte Niederfranke und versicherte den Anwesenden, dass die deutsche Bundesregierung hier auch gegen eine solche Entwicklung kämpfen werde.

Einem der Vorschläge der AbA musste die Staatssekretärin jedoch eine Absage erteilen. Sie sagte ganz offen, dass sie „nicht viel Hoffnung habe“, dass es bei der steuerlichen Behandlung von Unternehmen und Mitgliedern der bAV Änderungen geben werde.

Sie betonte, dass „keine zusätzlichen Steuermittel losgeeist“ würden und erläuterte auch, dass sie befürchtet, eine solche Maßnahme wäre nicht breitenwirksam, sondern würde nur Besserverdienern zu Gute kommen.

Dennoch wiederholte Karch in seiner Antwortrede den Vorschlag, Steueranreize für Unternehmen zu schaffen, die einen bAV-Verbreitungsgrad von 80-90% in ihrer Belegschaft erreichen.

Er fügte hinzu, dass Menschen aus Branchen, in denen die betriebliche Altersvorsorge gut etabliert ist, nie für die vom Arbeitsministerium vorgeschlagene Zuschussrente ansuchen werden müssten.

Aber Karch betonte, dass die AbA im Prinzip die Zuschussrente unterstütze, für die eine Bedingung ja auch das zusätzliche Vorsorgen entweder in der zweiten oder dritten Säule ist.