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Aufsicht: Schweizer Kanton geht eigenen Weg

Der Kanton Solothurn in der Nordwest-Schweiz will auch in Zukunft eine eigene Aufsichtsbehörde für Pensionskassen beibehalten, entgegen Empfehlungen diese mit anderen Kantonen zusammenzulegen.

Ein Teil einer großen Aufsichtsstrukturreform in der Schweiz war der Aufruf der Regierung, einige Aufsichtsbehörden für Pensionskassen überregional zusammenzulegen, um den Apparat schlanker zu machen. Aber nach Verhandlungen mit den benachbarten Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt hat sich Solothurn nun für einen Alleingang entschieden.

„Der Kanton Solothurn beabsichtigt, die Aufsicht weiterhin mit einer kantonalen Lösung wahrzunehmen“, sagte Kurt Flüeli, Chef des Amt für Berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht (ABVS) in Solothurn, gegenüber IPE. Er fügte jedoch hinzu, dass „spätere Kooperationen mit anderen Kantonen nicht ausgeschlossen“ sind.

Als Hauptgründe für die Entscheidung nannte Flüeli „die Vorteile einer kantonalen Lösung“ wie Nähe zur Kundschaft, Vertrautheit mit den Verhältnissen im Kanton und die Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Stellen.

Außerdem decke „die Aufsicht in unserem Kanton die fachlichen Anforderungen vollumfänglich ab“ und der „ fachliche Austausch mit anderen Aufsichtsbehörden“ sei auch weiterhin gewährleistet.

Als letzten Grund nannte Flüeli noch „das Ergebnis der Diskussionen mit anderen Kantonen“ – ohne jedoch nähere Details zu nennen.

Die zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri haben bereits 2006 eine regionale Aufsichtsbehörde gegründet und damit die Strukturreform vorweggenommen.

Die nordschweizer Region Schaffhausen schloss sich ein Jahr später der Züricher Aufsichtsbehörde an. Anfang 2008 starteten auch St. Gallen, Thurgau, Appenzell Inner- and Ausserrhoden, Graubünden und Glarus eine Zusammenarbeit.

Die Kantone in der Westschweiz haben noch nicht über eine mögliche Kooperation entschieden.

Die Strukturreform der Aufsicht soll bis Anfang 2012 abgeschlossen sein.