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BaFin: Institutionelle sollen sich nicht nur auf Rating-Agenturen verlassen

In einer Auslegungsentscheidung zu zwei neuen EU-Richtlinien betreffend Rating-Agenturen hat die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin deutsche Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) dazu aufgefordert, sich nicht mehr ausschließlich auf Rating-Agenturen zu verlassen.

Mitte Juni traten zwei EU-Richtlinien in Kraft, eine (Nr. 462/2013) ändert die Richtlinie zu Rating-Agenturen (No. 1060/2009) und die andere (2013/14/EU) ändert die Richtlinie zur Beaufsichtigung von EbAV (2003/41/EG) „im Hinblick auf übermäßigen Rückgriff auf Ratings“.

Die BaFin stellte nun klar, dass „entsprechend der genannten europäischen Vorgaben Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nunmehr eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen müssen und sich bei der Bewertung der Bonität eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments nicht ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen dürfen“.

Die Aufsichtsbehörde hielt außerdem fest, dass diese Bestimmungen die bisherigen Vorschriften der BaFin aufheben, wonach interne Ratings nur anerkannt werden, wenn die Institutionen „über die hierfür notwendigen personellen und fachlichen Voraussetzungen verfügte“.

In einem Statement zu den neuen Richtlinien erläuterte die Rechtsanwaltskanzlei Cadwalader, Wickersham & Taft LLP, dass laut der Europäischen Union nationale Aufsichtsbehörden die Angemessenheit der Prozesse der Institutionen zur Bestimmung des Kreditrisikos evaluieren müssen.

Außerdem hielt die Anwaltskanzlei fest, dass die Europäische Union Erwähnungen von Rating-Agenturen in verschiedenen Richtlinien in den nächsten Jahren überarbeiten wird.

Das Ziel sei die Nutzung von kleineren Rating-Agenturen auszuweiten und so die Rating-Landschaft zu diversifizieren.