Die Zahl der Pensionskassen in Deutschland, die den Stresstest der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin nicht bestanden haben, hat sich im vergangenen Jahr von neun auf sieben verringert.
Laut der BaFin handelt es sich bei den „sieben durchgefallenen PK um kleinere Pensionskassen, die nicht zu den 40 größten Unternehmen der Branche gehören“.
Insgesamt gibt es 140 Pensionskassen unter BaFin-Aufsicht, die per Jahresende rund 148 Mrd. Euro verwaltet haben, was einem Plus von 6,5% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die durchschnittliche prognostizierte Nettoverzinsung der Pensionskassen lag im vergangenen Jahr bei 3,9%, also knapp unter den 4,2% aus dem Jahr 2014.
Die BaFin hielt fest, dass bei den sieben Pensionskassen „die Unterdeckungen der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung überwiegend gering“ sind und zwischen 0,4% und 4,23% liegen.
Allerdings hielt BaFin-Präsident Felix Hufeld fest, dass „möglicherweise bald einzelne Pensionskassen nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen“ können.
Er bestätigte, dass sich die Aufsichtsbehörde mit diesen Anbietern „im Gespräch“ befindet und dass die Pensionskassen „fast ausnahmslos zusätzliche Rückstellungen gebildet haben“.
„Allerdings“, so Hufeld weiter, zeichnet sich ab, dass bei Anhalten der Niedrigzinsphase einige Pensionskassen zusätzliche Mittel benötigen würden.
Er betonte, dass die Kunden nicht ohne Schutzmechanismen dastehen, aber er sagte voraus: „Was die Pensionskassen angeht, werden diese Mechanismen möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen.“
Einer dieser Schutzmechanismen ist „Protektor“, aber die BaFin bestärkt derzeit Pensionskassen darin „ihre Träger, also die Arbeitgeber, zu ermuntern, Mittel zur Verfügung zu stellen”.
„Bei Pensionskassen, die Aktiengesellschaften sind, könnten die Aktionäre nachlegen“, so die BaFin.
Er erwähnte nicht, wie viele Pensionskassen betroffen sein könnten, aber die Statistik, die die BaFin in ihrem Jahresbericht 2015 veröffentlicht hat, zeigt, dass sich die Bedeckungsquote des Solvabilitäts-Solls der Pensionskassen im Durchschnitt von 136% auf 132% verschlechtert hat.
„Die kurzfristige Risikotragfähigkeit der Branche scheint damit weiterhin gewährleistet“, so die BaFin.
Aber interessant scheint auch die folgende Formulierung: „Sollte es bei einzelnen Pensionskassen erforderlich sein, die biometrischen Rechnungsgrundlagen zu verstärken oder den Rechnungszins abzusenken, wird es diesen Pensionskassen zunehmend schwerer fallen, dafür erforderliche Nachreservierung zu finanzieren“.
BaFin: Schutzmechanismen könnten möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen werden

Felix Hufeld