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Bafin will Depotbankregeln klären

Die deutsche Bafin hat eine Konsultation über die Zusammenarbeit zwischen Depotbanken und KAGs veröffentlicht.

Finanzplatz Frankfurt

Noch bis 8. Februar haben Marktteilnehmer Zeit, ihre Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen abzugeben (<link http: www.bafin.de cln_161 nn_722552 shareddocs veroeffentlichungen de unternehmen konsultationen>

www.bafin.de/cln_161/nn_722552/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Unternehmen/Konsultationen/2009/kon__0110__Depotbank__wa.html

).

Diese waren laut Bafin notwendig, da „die Regelungen zur Depotbank im Investmentgesetz (§§20 ff.) zum Teil auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe beinhalten oder keine genauen Vorgaben, wie bestimmte Kontrollfunktionen durch die Depotbank wahrgenommen werden sollen, machen“.

„Da die Depotbank zum Schutze der Anleger eine besondere Rolle im Investmentgesetz (InvG) einnimmt, sollen mit dem Rundschreiben die Unsicherheiten beseitigt werden, mit denen sich die Branche bei der Auslegung der §§20 ff. InvG bislang konfrontiert sah“, so die Bafin. „In dem Rundschreiben-Entwurf macht die BaFin u.a. detaillierte Vorgaben zum Inhalt und Zeitpunkt der Prüfung durch die Depotbank in Bezug auf solche Geschäfte, die der Zustimmung der Depotbank bedürfen.“

Auch soll erstmals genau festgelegt werden, wie ein Vertrag zwischen einer Depotbank und einer KAG genau auszusehen hat, denn bislang gibt es hier sehr unterschiedliche Ausformungen solcher Vereinbarungen.

„Ferner beinhaltet der Entwurf genaue Vorgaben, wie die Depotbank die Abwicklungsanweisungen der KAG zu kontrollieren hat und schließlich gibt er detaillierte Modelle zur Anlagegrenzprüfung vor“, teilte eine Sprecherin der Bafin mit.

Hierbei können die Depotbank und die KAG zwischen zwei Modellen wählen, entweder erfolgt die Prüfung der Anlagegrenzen in der KAG mit hausinternen Systemen und regelmäßiger Kontrolle der Depotbank, oder die Depotbank richtet ein eigenes System ein, und die KAG muss die Daten liefern.

In jedem Fall muss die Anlagegrenzprüfung börsentäglich erfolgen, was für einige Depotbanken, die nicht bereits jetzt ein solches System haben, einen deutlichen Mehraufwand bedeuten. „Die technische und organisatorische Umsetzung dieser detaillierten Vorgaben dürfte die wichtigste Änderung sein, die sich für die Depotbanken ergibt“, bestätigt die Sprecherin.