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BDA vereinfacht Vorschlag zur PSV-Beitragsreduktion

Die BDA (Bundesvereinigung deutsche Arbeitgeberverbände) machte bei der aba-Jahrestagung in Bonn einen vereinfachten Vorschlag, wie die Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) für Unternehmen mit einer externen Finanzierung ihrer Pensionsverpflichtungen reduziert werden können.

Im vergangenen Jahr hatte die BDA eine Reduktion für jene Firmen gefordert, die ein Planvermögen nach IAS19 haben, dieses nach bestimmten Kriterien veranlagt und außerdem von externen Prüfern bestätigen lässt.

Heuer erläuterte Alexander Gunkel von der BDA, dass seine Organisation ihren Vorschlag dahingehend abgeändert hat, dass das Deckungsvermögen nach BilMoG für eine Reduktion ausschlaggebend sein soll.

„Inzwischen ist klar, dass kein Rückgewährungsanspruch des Deckungskapitals auf Unternehmen besteht und kleine Unternehmen könnten durch die Anwendung von IFRS-Kriterien abgeschreckt werden,“ so Gunkel.

Aber auch mit dieser Anpassung habe sich gezeigt, dass viele Unternehmen sich nicht längerfristig an Investmentkriterien wie diejenigen für Pensionsfonds binden wollen, da diese zum Beispiel während der nächsten Krise schon verschärft werden könnten.

„Eine viel einfachere Alternative wäre, einfach nur das Deckungsvermögen unter BilMoG in Betracht zu ziehen, dass ohnehin insolvenzgesichert sein muss und da jedes Unternehmen, dass ein solches Deckungsvermögen bilden kann, dies tun wird, sind die Zahlen auch einfach zu erhalten“, gab Gunkel zu bedenken.

Diese Variante hätte eine viel weniger deutliche Reduktion der Beiträge zur Folge, was auch Kritiker einer massiven Reduktion besänftigen würde, die eine zu starke Verschiebung in den Beiträgen befürchten.

Gunkel schlägt außerdem vor, dass Unternehmen mit einer völlig rückgedeckten Unterstützungskasse ebenfalls eine deutliche Reduktion erhalten sollten.

Dieser Vorschlag wurde auch von Claus Berenz, Leiter der Rechtsabteilung des PSV, unterstützt. Berenz zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber Vorschlägen über eine Reduktion für Unternehmen mit CTAs. Diese Finanzierungsform sei unreguliert und nicht klar definiert. Das bedeute, dass es nicht sicher sei, ob der PSV bei einer Übertragung mit diesem Vermögen arbeiten könnte.

„Im Moment haben wir zum Beispiel das Problem, dass ein großes Unternehmen mit einem CTA insolvent geworden ist. Da es nicht so etwas wie ‚den CTA’ gibt, müssen wir uns genau ansehen was in diesen CTA hineingegeben wurde und was das Unternehmen zugesagt hat“, so Berenz.

Gunkel erläuterte außerdem, dass es sinnvoll wäre, die jährlichen Beiträge für alle Unternehmen leicht anzuheben, so dass der Auffangfonds des PSV nicht nur auf das Niveau der durchschnittlichen Schadenssumme der letzten fünf Jahre, sondern auf das Doppelte dieses Betrages aufgefüllt werden kann.

„Das würde zyklische Zahlungen verringern, die derzeit dazu führen, dass Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hohe PSV-Beiträge zahlen müssen“, so Gunkel.

Hans-Ludwig Flecken, Leiter der Abteilung Rentenversicherung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellte fest, dass die Regierung gerne eine Einigung zwischen aba, Gewerkschaften und Arbeitgebern zu dem Thema sehen würde, bevor sie eine Entscheidung trifft.