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BDA will Risiko-gesteuerten PSV-Satz

Der Umstieg auf einen Risiko-gesteuerten Beitragssatz für den Pensionssicherungsverein (PSV) könnte zu einer erheblichen Senkung der Beiträge für Unternehmen führen. Das ist die Überzeugung von Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).

Die BDA schlägt vor, die Beitragsbemessungsgrundlagen für alle Unternehmen im PSV auf 20% zu reduzieren und je nach Ausfinanzierungsgrad sowie Investmentkriterien pro Unternehmen individuell zu erhöhen. Diese Kriterien sollten von außenstehenden Wirtschaftsprüfern überprüft werden. Dem Einsatz einer Rating-Agentur für den PSV, wie es sein britisches Pendant, der PPF, handhabt steht Gunkel skeptisch gegenüber.

„Man muss erst die Erfahrungen mit diesem Modell abwarten und außerdem habe ich bereits von einigen deutschen Firmen, die in England tätig sind, gehört, dass sie der Ansicht sind, dass ihr Beitrag auf Grund der Einstufung zu hoch geraten sei“, erläutert Gunkel bei der alljährlichen Herbsttagung der bAV-Arbeitsgemeinschaft aba.

Nach den Vorschlägen der BDA sollen Planvermögen, wie sie unter IAS19 definiert sind, als Grundlage für die Bestimmung der Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen dienen - dies würde auch CTAs beinhalten.  

Gunkel fügte hinzu, dass für die Investition des Planvermögens ähnliche Bestimmungen angewandt werden sollten wie für Pensionsfonds. Klaus Stiefermann von der aba warnte jedoch, dass die Werthaltigkeit eines Portfolios im Falle einer Insolvenz schwer einzuschätzen sei.

„Immobilien oder Fuhrparks können eine gute Investition sein, aber ich weiß nicht, ob der PSV sich im Immobilienverkauf üben will und Gebrauchtwarenhändler gibt es bereits genug“, gab Stiefermann scherzhaft zu bedenken.

Weitere Kritik für den BDA-Vorschlag kam von der IG Metall, die befürchtet, dass kleinere und mittlere Betriebe stärker von den neuen Regulierungen getroffen werden könnten, da sie sich oftmals die Schaffung eines CTA nicht leisten können.

Aber Gunkel betonte, dass der Vorschlag nicht auf CTAs abgezielt sei, sondern auf jede Art von Planvermögen und dass kleine Unternehmen, die oftmals über eine Rückdeckung ihrer Pensionsrückstellungen verfügen, auf Grund dieser Sicherungsmaßnahme weniger in den PSV einzahlen würden.

„Bei Arcandor, zum Beispiel, wäre die Beitragsbemessungsgrundlage noch immer bei 100% gelegen, weil die Veranlagung des CTA nicht den Kriterien der Streuung entsprochen hätten und viel in das Unternehmen selbst investiert war,“ so Gunkel.

Gunkel strich außerdem hervor, dass eine Risiko-basierte Beitragsberechnung mit „Verzerrungen“ bei der Auswahl des Durchführungsweges Schluss machen würde, da Pensionsfonds oft gewählt würden, weil die Beitragsbemessungsgrundlage niedriger ist.