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BMF-Diskussionsentwurf für BAI nicht ausreichend

Bundesverband hält den Entwurf zur Investmentregulierung im Hinblick auf Hedgefonds für völlig unzureichend.

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) hält den am vergangenen Donnerstag vorgelegten Diskussionsentwurf zur Novellierung des Investmentgesetzes im Hinblick auf die Hedgefonds-Regulierung in den wesentlichen Punkten für unzureichend. So würden die wenigen „Schönheitskorrekturen“ wie beispielsweise der gesetzliche Wegfall der Transaktionsmeldepflichten oder die Möglichkeit eines Dach-Hedgefonds, Geldmarktfonds zu erwerben und Bridge Financing zu betreiben, den internationalen Standards der Branche nicht gerecht.

Vielmehr seien wesentliche Optimierungsmaßnahmen wie die Öffnung des Anlageuniversums von Single-Hedgefonds nicht berücksichtigt worden. Ebenso wenig würden das opt-out-Recht des Single-Hedgefonds hinsichtlich der Depotbankbestellung, die Klarstellung des Rehypothecation-Rechts des Prime Brokers, die Verlängerung der Kündigungsfrist von 100 auf 180 Tage, die Schaffung Gate-Regelungen sowie die dringend erforderliche Deregulierung von Spezialfonds im Diskussionsentwurf umgesetzt.

Der öffentliche Vertrieb von Single-Hedgefonds soll demnach weiterhin unzulässig sein, der Vertrieb von Dach-Hedgefonds dem Schriftformenerfordernis unterliegen. Die geplante Einführung eines „Hedgefonds-Vehikels light“ in Form eines so genannten „Sonstigen Sondervermögens“, das nach dem Willen des BMFs in begrenztem Umfang ebenfalls verschiedene alternative Anlagestrategien verfolgen darf, werde die Defizite der geplanten Hedgefonds-Regulierung nicht kompensieren können, so der BAI in einer ersten Stellungsnahme. Sollte der vom BMF vorgelegte Entwurf nicht nachhaltig an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden, so werde die Chance vertan, Schwachstellen zu korrigieren, so der Verband abschließend. Dies würde den Finanzplatz Deutschland ein weiteres mal nachhaltig schädigen.