Der jüngste Entwurf zum Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), welcher von der Bundesregierung am Dienstag beschlossen wurde, enthält Verbesserungen für Spezialfonds, aber auch weitere Einschränkungen für institutionelle Investoren.
Das InvStRefG soll das alte Investmentsteuergesetz ersetzen, das u.a. mit der Implementierung der AIFM-Richtlinie durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgeändert werden musste.
Im vergangenen Jahr wurde in den zwei Referentenentwürfen die Einführung einer Steuer auf bestimmte Einkünfte aus Derivaten in Spezialfonds vorgeschlagen.
Diese wurde nun wieder verworfen und ist im Entwurf, der nun an das Parlament weitergegeben wird, nicht mehr enthalten.
Insgesamt gehe der Regierungsentwurf „in die richtige Richtung“, so der Fachverband BVI in einer Stellungnahme.
Hauptgeschäftsführer Thomas Richter hielt fest, dass „Spezialfonds für institutionelle Investoren weiterhin steuerlich attraktiv bleiben“, weil die Besteuerung der Fonds „weitgehend wie bisher erfolgen soll“.
„Allerdings muss der Verwaltungsaufwand noch gesenkt werden und im Detail besteht noch Korrekturbedarf“, erklärte Richter in einer Pressemitteilung.
Ein weiterer Aufwand, der auf institutionelle Investoren zukommen könnte, versteckt sich unter Umständen hinter der engeren Definition von „Wertpapieren“ in der neuen Steuergesetzgebung.
Wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form beschlossen wird, könnten alternative Anlagen wie Infrastruktur oder manche Beteiligungen für institutionelle Investoren steuerlich weniger attraktiv sein. Aber weitere Änderungen werden noch von Lobby-Gruppen und Investmentverbänden verhandelt.
Der BVI begrüßte auch die Tatsache, dass der Vorschlag, Versorgungswerke in die Reihe der „begünstigten Anleger“ aufzunehmen, umgesetzt worden ist.
Damit dürfen sich diese, wie auch Pensionskassen und Unterstützungskassen, nun die 15% Steuer, die auf inländische Gewinne aus Fonds, wie Dividenden, Mieterträge und Verkäufe von Immobilien, beinbehalten wird, rückerstatten lassen.
Lesen Sie mehr zu den Auswirkungen des geänderten Entwurfs zum InvStRefG am morgigen Dienstag im neuen Real Asset Newsletter von IPE Institutional Investment sowie auf unserer Website.
BVI heißt neuen Investmentsteuergesetzentwurf „vorsichtig willkommen“
