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BVI: Investmentfonds nicht mit Schattenbanken gleichsetzen

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) betont in einem Statement an die Europäische Kommission, dass Geldmarktfonds und ETFs bereits „ausreichend reguliert“ seien.

 

Die Europäische Kommission will den sogenannten Schattenbankensektor besser regulieren, der unregulierte Finanzinstrumente und –institutionen umfasst. Allerdings zählt die Kommission derzeit auch verschiedene ETFs sowie Geldmarktfonds in diesen Bereich.

„ETFs unterliegen den gleichen strengen regulatorischen Vorschriften wie traditionell agierende aktiv gemanagte Fonds“, hielt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI in einer Pressemitteilung fest.

Er begrüßt die „überfällige“ Regulierung von unregulierten Finanzinstrumenten, vor allem solcher, „die Fristentransformation betreiben, die durch die Aufnahme von Krediten gehebelt sind oder die bei massiven Rückgaben die Stabilität des Finanzsystems gefährden".

„Aber all dies ist bei den im Grünbuch zu Schattenbanken erwähnten Geldmarktfonds und ETF nicht der Fall und die meisten dieser Fonds sind als richtlinienkonforme Sondervermögen (OGAW) zugelassen“, betonte Richter.

Jegliche weitere Regulierung dieser Fonds sollte deshalb unter den bestehenden Regelwerken geschehen.

„Einen Mangel an Regulierung kann unsere Branche wahrlich nicht beklagen“, so Richter weiter und betonte, dass „Investmentfonds die Finanzkrise weder ausgelöst noch verstärkt haben.“