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BVI mit eigenem Reformvorschlag zu offenen Immobilienfonds

Als Reaktion auf entsprechende Pläne des Bundesfinanzministeriums (sh. Artikel vom 6. Mai) hat der BVI vergangene Woche eigene Reformvorschläge vorgelegt, die allerdings weit hinter dem Entwurf des BMF zurückbleiben.

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Das Bundesfinanzministerium hatte Anfangs Mai deutlich schärfere Regulierungspläne vorgelegt. Diese sehen zum Beispiel vor, dass Anleger in offenen Immobilienfonds künftig eine zweijährige Mindesthaltedauer für alle Anleger sowie eine Kündigungsfrist von bis zu 24 Monaten vor. Im Extremfall hätte dies zur Folge, dass Investoren erst nach vier Jahren ihre Anteile wieder verkaufen könnten.

Der Entwurf des BVI liegt hier in weiten Teilen weit hinter dem BMF-Entwurf zurück. So plädiert der BVI dafür, dass für alle Anleger eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten gelten sollte, anschließend sollten sie sofort ihre Anteile – ohne weitere Kündigungsfrist – zurückgeben können.  Nur für institutionelle Anleger soll demnach eine zusätzliche Kündigungsfrist von 12 Monaten gelten. Nach Angaben des Verbandes soll die Kündigung aber bereits ab dem ersten Tag eines Investments möglich sein. Dachfonds und Vermögensverwalter, die bislang stark in offenen Immobilienfonds investiert sind, könnten so auch bereits nach einem Jahr wieder Anteile verkaufen.

In Punkto Bewertungsintervall – das BMF will hier vom bisherigen 12monatigen Intervall auf sechs Monate umstellen – besteht Einigkeit in den Vorschlägen. Zum Bewertungsabschlag, mit dem das BMF Anleger vor Verlusten durch Abwertungen schützen will, enthält das BVI-Schreiben dagegen keine Stellungnahme.

Aktuell sind neun offene Immobilienfonds mit einem Volumen von gut 20% des Branchenvermögens von rund 90 Mrd. Euro eingefroren.