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Deutsche Bundesregierung verwirft Reformvorschläge der Pensionsindustrie

Die deutsche Bundesregierung hat Forderungen der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) nach einer Ausweitung von Pensionsfondsübertragungen verworfen.

Die EbAV fordern schon seit geraumer Zeit die Abschaffung des Limits im sogenannten „3.63“, dem Paragrafen im Einkommenssteuergesetz, der es praktisch unmöglich macht, Führungskräfte steuer- begünstigt in einen Pensionsfonds zu übertragen, wodurch viele Firmen mehrere Durchführungswege einrichten müssen.

Bei der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) in Mannheim, wies Peter Görgen, Leiter der Abteilung Zusatz- versorgung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), diese Forderung zurück.

Er hielt fest, dass im Moment nicht einmal das existierende Limit ausgenützt werde, weshalb einen Ausweitung seiner Ansicht nach nicht nötig ist.

Aber Michael Hessling, Vorsitzender der Abteilung Direktversicherungen in der aba, hielt fest, dass „die existierenden Strukturen die Weiterentwicklung der bAV verhindern“.

Er fügte hinzu, dass die „Komplexität der zweiten Säule“ einige Arbeitgeber abschreckt und das System für die Arbeitnehmer auf der anderen Seite weniger vertrauenswürdig macht.

Görgen präsentierte die jüngsten Zahlen über die Verbreitung der bAV, wonach rund 60% der deutschen Arbeitnehmer mittlerweile Geld in der zweiten Säule angespart hat. Der Zuwachs hat sich jedoch seit 2005 verlangsamt.

Hessling rief die Regierung auf, „Anreize zu schaffen“, damit Opting-Out-Systeme für die bAV in Tarifverträgen festgeschrieben werden.

Heftige Kritik von den EbAV erntete der Vorschlag der Bundesregierung, Arbeitgebern zu erlauben, in die betriebliche Rentenversorgung zusätzlich für ihre Arbeitnehmer einzuzahlen, um die Betriebsunfähigkeitsabsicherung auszuweiten.

„Das ist sehr problematisch, weil es ein erster Schritt in die Richtung sein könnte, vom Drei-Säulen-Konzept, das beschlossen worden war, abzugehen“, befürchtete Hessling.

Er betonte, dass mit diesem Vorschlag „de facto ein sechster Durchführungsweg eingeführt“ werde, der die Komplexität des Systems weiter erhöht.

Aber Görgen hielt fest, dass die Zusatzbeiträge in die erste Säule ein guter Weg seien, um die Betriebsunfähigkeitsabsicherung auf eine breite Basis zu stellen.