Deutsche Versicherer, Versorgungswerke und Pensionskassen haben nun endlich rechtliche Klarheit, dass ihre Immobilien-Spezialfonds-Investitionen Teil der Immobilienquote bleiben.
Das ist eine Erleichterung für die deutsche Immobilienindustrie, weil ein vorangegangener Entwurf zu den Anpassungen der Anlageverordnung (AnlV-E), der vor einem Jahr präsentiert wurde, weitaus strengere Einschränkungen gebracht hätte.
Ursprünglich sollten nur jene offenen Spezialfonds, die ausschließlich in OGAW-Strukturen (UCITS) investieren, als der Immobilienquote zurechenbar gelten. Alle anderen hätten in die neue Kategorie der „Alternativen Strategien“, die auf 7,5% des Gesamtportfolios beschränkt ist, gerechnet werden müssen.
Diese Einschränkung wurde nun entfernt, was bedeutet, dass Versicherer, Versorgungswerke und Pensionskasse, auf die die AnlV-E anwendbar ist, weiterhin Investitionen in Spezialfonds sowie geschlossene Publikumsfonds unter die Immobilienquote von 25% einrechnen können.
Michael Schneider, Geschäftsführer IntReal, erklärte dazu, dass die Anpassungen der Verordnung „klar und gelungen“ seien und „für die weitere Entwicklung der Branche sehr wichtig“.
Er erläuterte, die institutionellen Anleger könnten nun auch in Immobilien über geschlossene Investment-KGs, die mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt worden waren, zum Beispiel in Club Deals investieren.
Was im derzeitigen Niedrigzinsumfeld noch viel wichtiger werden könnte, sind die rechtlichen Grundlagen für die Investitionen in Infrastruktur-Darlehen.
Sonja Knorr, Senior Analyst bei Scope Ratings, kommentierte dies so: „Die Möglichkeit, in unverbriefte Darlehensforderungen wie beispielsweise Infrastrukturkredite zu investieren, ermöglicht die Auflage spezifischer Fonds, die dann auch kleineren Instituten die Investition in Infrastruktur erlaubt.“
Außerdem könnte in Zukunft auch der „European Long-Term Investment Funds, kurz ELTIFs, für langfristige Infrastrukturinvestments großer Versicherer attraktiv sein“, denn „ELTIFs können künftig als geschlossene Fonds mit fester Laufzeit aufgelegt werden".
Schneider zeigte sich auch froh, dass die neuen Vorschriften „auch Investitionen in Infrastrukturprojekte auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt“ werden. Der IntReal-Geschäftsführer hielt allerdings auch fest, dass ein paar Details noch finalisiert werden müssten, über Rundschreiben der BaFin. Darunter etwa die Fremdfinanzierungsquote in einigen Investmentvehikeln.
Unter der neuen AnlV-E wird es institutionellen Anlegern ferner erlaubt sein, bis zu 5% in High-Yield-Corporate Loans zu investieren.
Die AnlV-E wird für größere Versicherer nur bis 2016 gültig sein, wenn Solvency II vollständig in Kraft tritt. Allerdings glaubt Schneider, dass die Verordnung auch danach noch als „Best Practice“-Standard angewendet werden könnte. Unter Solvency II besteht grundsätzlich keine Anlageeinschränkung, solange genug Eigenkapital vorhanden ist.
Für Versorgungswerke und Pensionskassen, sowie kleinere Versicherer wird die AnlV-E dagegen dann auch weiterhin gelten.
Deutsche Immobilienindustrie erfreut über revidierte AnlV-E
