Einen Tag nach einer weiteren Verhandlungsrunde der Tarifvertragspartner mit der deutschen Bundesregierung über die mögliche Einführung von Tarifplänen in Deutschland, veröffentlichten sowohl Arbeitgeber- als auch Gewerkschaftsvertreter Statements, in denen Sie den derzeitigen Vorschlag der Regierung ablehnen.
Im Oktober letzten Jahres hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Vorschlag präsentiert, wie man solche Tarifpläne, im Rahmen eines neuen §17b im BetrAVG, in Deutschland einführen könnte, „um den Aufbau und die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken“.
Allerdings war der Vorschlag von der Branche sofort abgelehnt worden, vor allem von den Tarifparteien, da er zum ersten Mal reine beitragsorientierte Pläne in Deutschland eingeführt hätte.
Ein überarbeiteter Vorschlag, der Ende Januar dieses Jahres vorgelegt wurde, enthielt wieder Mindestgarantien, findet aber noch immer nicht die Zustimmung der Tarifparteien.
Die jeweiligen Statements, einerseits des Gewerkschaftsbundes DGB und andererseits des Bundesverbandes Deutscher Arbeitgeber (BDA), stimmen dahingehend überein, dass wichtige Probleme wie der Insolvenzschutz und die Abschirmung von bestehenden Einrichtungen der bAV gegen einen Kampf um die niedrigsten Garantien weiterhin ungelöst sind.
Aber während die Gewerkschaften kritisieren, dass die neuen Einrichtungen Arbeitgebern bei der „Flucht aus der Haftung“ helfen, will der BDA, dass eben diese Möglichkeit, die Garantien an das Pensionsinstrument zu übertragen, auf alle EbAV ausgedehnt werden sollte, nicht nur für die neuen Tarifpläne.
Der BDA betonte außerdem, dass auch der geänderter Vorschlag „abzulehnen ist“ und nicht dringend notwendige Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bAV in Deutschland ersetzen kann, darunter etwa steuerliche Verbesserungen oder eine Vereinfachung der Bürokratie.
Für den DGB besteht das Problem bei der Einführung eines weiteren Pensionsinstruments darin, dass es die Komplexität noch weiter erhöhe, welche laut den Gewerkschaften der Hauptgrund dafür ist, dass die KMUs sich davor scheuen, Pensionspläne anzubieten.
Die Gewerkschaften bezweifeln auch die Nützlichkeit von Tarifplänen in der Ausdehnung der bAV unter Unternehmen, weil einige Branchen ihren Tarifvertrag völlig umstrukturieren müssten, um solche Pläne einzuführen.
Außerdem kritisiert der DGB den Vorschlag, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen Tarifplänen beitreten können, weil dies gegen die Idee der Tarifverträge sei und solche Unternehmen damit zu „Trittbrettfahrern“ würden.
Der Gewerkschaftsbund betonte, er werde weiterhin an konstruktiven Dialogen zur bAV teilnehmen, aber – wie auch der BDA – hätte man es lieber, wenn bestehende Probleme „überzeugend gelöst“ würden, als neue zu schaffen.
Deutsche Tarifparteien weisen zweiten Regierungsvorschlag zu §17b zurück
