Die Beraterfirma mit Sitz in Bernheim berät derzeit eine nicht näher bezeichnete internationale Firma, welche in den deutschen Markt einsteigen will.
Der Kunde mit einer Verwaltungsplattform in den Benelux-Staaten plant, eine EbAV anzubieten, um „deutschen Arbeitgebern globale Dienstleistungen zu bieten“, so Ries gegenüber IPE.
Laut der Beraterfirma wird diese Lösung für ausländische Anbieter „tatsächlich die Tür zum deutschen Markt öffnen“.
Die Beratungen mit RCS gehen in Richtung einer Zusammenarbeit mit einem Versicherer über den die Versicherten bei Rentenantritt Annuities kaufen können, sowie möglicher weiterer Auslagerungen anderer Dienstleistungen im Hinblick auf lokale Verwaltung.
Ries sagte, dass es auf Grund der Komplexität des Systems sowie der „Übervorsicht“ der Kunden schwer war, in den deutschen Markt einzusteigen.
Laut geltender Regularien sind die Aktivitäten eines Pensionsfonds, als solcher würde eine grenzüberschreitende EbAV qualifiziert, auf die Übertragung von sogenannten „Past Services“ beschränkt, sowie die Verwaltung von „Deferred Compensation“-Plänen.
Sollten „Future Services“ übertragen werden, so muss dies über einen CTA oder ein anderes Vehikel geschehen, damit der „(enge) Rahmen des Paragraph 3/63 EStG nicht dadurch ausgeschöpft wird“ und die Möglichkeit der Versicherten steuerbegünstigt zu sparen, nicht eingeschränkt wird, so Ries.
Um steuerbegünstigte Beiträge zur Sozialversicherung zu gewährleisten, müssen ausländische Anbieter also einen Vertrag mit einem CTA und einer Unterstützungskasse abschließen, und sie müssen Dienstleistungen wie die Nachverfolgung des Verbleibs von Mitgliedern anbieten.
Außerdem müssen Anbieter die verschiedenen Durchführungswege, die deutschen Firmen offen stehen, anbieten können, so auch solche, die nicht als EbAV geführt werden.
„Das heißt, dass ausländische Anbieter für einen Markteintritt in Deutschland alle technischen Ressourcen unterstützen können müssen, um ein weites Produktfeld abzudecken, inklusive Produkte außerhalb der EbAV-Schiene, und das gemeinsam mit lokalen Experten“, so Ries. Diese Komplexität habe die „Ambitionen nicht-deutscher Anbieter eingeschränkt“.
Eine weitere Hürde sei die Vorliebe der Deutschen für eine lebenslange Rente, also quasi eine „Deferred Compensation“, an Stelle einer Einmalauszahlung des angesparten Geldes.
„Das heißt, dass man ein Langlebigkeitsrisiko zu verwalten hat, aktuarielle Herausforderungen und die Aufgabe, den Überlebensstatus jedes einzelnen Wanderarbeiters zu kennen“, erläuterte Ries. Seiner Ansicht nach sei der Markteintritt in Deutschland schwieriger, weil der Glaube an das heimische Aufsichtsrecht „sehr stark“ sei.
„Es ist schwierig für eine ausländische Firma dieses Gefühl einzuschätzen und die regulatorischen Hürden zu verstehen“, so der Berater.
Aber laut Ries ist die deutsche EbAV-Landschaft nicht wirklich fortschrittlich, wenn es um Transparenz und Gebühren geht. Auch sei es noch immer praktisch unmöglich, nach einer Total Expense Ratio (TER) zu fragen.
„Objektiv gesehen mache es also Sinn, in den deutschen Markt einsteigen zu wollen, auf Grund der Produktqualität und Milliarden an nicht kapitalgedeckten Verbindlichkeiten“, so Ries abschließend.
Deutschland noch immer „closed-shop“ für internationale EbAV
