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Deutschland wegen Steuerausnahmen für Pensionseinrichtungen verklagt

Die Europäische Kommission hat Deutschland wegen der Steuerermäßigung für Pensionskassen und Pensionsfonds beim Europäischen Gerichtshof verklagt.

Bereits seit zwei Jahren hat die Kommission Deutschland mehrfach kritisiert, das – wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten auch – Dividendenzahlungen an heimische Investoren steuerlich begünstigt.

Nach dem Verstreichen einer Frist bis zu der Deutschland Zeit gehabt hätte, der Kommission auf Fragen betreffend der Diskriminierung zu antworten, wurde der Fall nun an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet, der sich bereits mit ähnlichen Vorwürfen gegen Finnland, Belgien, Portugal und Frankreich beschäftigt.

In Deutschland unterliegen Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an heimische Pensionskassen einer ermäßigten Quellensteuer oder die Quellensteuer wird den Pensionskassen teilweise rückerstattet.

Bei Pensionsfonds werden die erhaltenen Dividenden bei der jährlichen Steuerveranlagung berücksichtigt. Sie werden daher auf Nettobasis zum allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15 % besteuert.

Anderen vergleichbaren europäischen Einrichtungen werden solche Abzüge oder Rückerstattungen nicht gewährt.

Ähnliche Steuervorteile für heimische Pensionseinrichtungen werden auch im Fall von Zinszahlungen gewährt, die ebenfalls Gegenstand der Klage sind.

Die Kommission sieht darin eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, für die sie „keine Rechtfertigung“ sieht. Außerdem könne diese Steuerpolitik ausländische Pensionsfonds davon abhalten, in deutsche Unternehmen zu investieren, so die Kommission. „Gleichermaßen könnte es für Unternehmen in diesem Mitgliedstaat schwierig sein, ausländische Pensionsfonds zu Investitionen zu veranlassen.“