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DVFA sieht keine Notwendigkeit für weitere Regulierungsauflagen im Bereich „Sponsored Research“

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat sich an der „Consultation on the draft RTS for the establishment of an EU code of conduct for issuer-sponsored research“ durch die europäische Börsenaufsicht (ESMA) beteiligt. Anlass für diese Konsultation der ESMA ist die angedachte Durchsetzung eines spezifischen „Code of Conduct“ für von Emittenten finanziertes Research. Die geplanten Bestimmungen würden bestimmte Vertragsinhalte festlegen, etwa eine Minimaldauer von zwei Jahren und eine signifikante Vorauszahlung. Die beiden genannten Faktoren sollen die Unabhängigkeit von Researchanbietern stärken.

Dies hält die DVFA für unnötig, weil sie ohnehin von allen Research-Anbietern hohe Standards einfordert, inhaltlich und auch in der Offenlegung von Interessenskonflikten. „Die DVFA ist ein großer Freund von einheitlichen Standards, wir haben erst zu Jahresbeginn unsere in der Industrie viel beachteten „Grundsätze für Finanzresearch“ aktualisiert. Aber eine weitere, zudem recht kleinteilige Regulierung sehen wir kritisch, auch weil die bisherigen Regelungen sich in der Praxis als völlig ausreichend bewährt haben“, sagt Volker Sack, Leiter der DVFA-Kommission Unternehmensanalyse.

Der DVFA missfällt dabei „das sehr detailliert geplante Regulierungsregime, was der etablierten Vertragsfreiheit zwischen Emittenten und Researchanbietern zuwiderläuft“.

„Die Festlegung von Vertragsinhalten wie Laufzeit und Zahlungsmodalitäten sollte nicht Bestandteil einer Regulierung oder eines Code of Conduct sein", so Peter Thilo Hasler, Vorstandsmitglied der DVFA und stellvertretender Leiter der Kommission Unternehmensanalyse.

Kritisch sieht die DVFA als Berufsverband der Investment Professionals auch den angedachten Aspekt, dass Vertragsinhalte zwischen Researchanbietern und Emittenten Dritten – konkret Investmentfirmen – der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Selbstverständlich hätten Anleger ein berechtigtes Interesse daran, alle potenziellen Interessenskonflikte des Researchanbieters aufgezeigt zu bekommen, wozu natürlich auch eine Beauftragung durch einen Emittenten gehört. Aber dieses Prozedere werde bereits seit vielen Jahren von allen Anbietern durchgeführt.

Insgesamt ist der DVFA daran gelegen, dass der seit Jahren schrumpfende Markt für Research gerade bei KMU wieder wächst. Für die Effizienz des Kapitalmarkts und die Finanzierung gerade mittelständischer Unternehmen ist dies eine notwendige Voraussetzung. „Dies wird durch neue Regulierungen aber sicher nicht gefördert, sondern mutmaßlich eher eingeschränkt“, so Peter Thilo Hasler abschließend.