Die anhaltende Niedrigzinsphase, gemeinsam mit einer steigenden Lebenserwartung, ist für deutsche Unternehmen „problematisch“ bis „sehr problematisch“.
Dieser Aussage stimmten rund 88% der Investment Professionals in einer Umfrage der DVFA zu.
Nach derzeitigem Recht können Firmen, die nach dem HGB bilanzieren, einen Rechnungszins von 3,73% bis 4,12% auf ihre Pensionsverpflichtungen in der Direktzusage anwenden.
Dieser Zins, der auf Direktzusagen angewandt werden kann, wird von der Bundesbank festgelegt, die ihn aus dem Sieben-Jahres-Durchschnitt eines Null-Kupon-Euro-Swap mit einer Restlaufzeit von zehn und 15 Jahren berechnet.
Im Moment sind diese Abzinsungssätze höher als jene, die unter IAS19 angewandt werden können, aber das kann sich mit länger anhaltenden Niedrigzinsen deutlich ändern.
Laut der DVFA-Umfrage befürchtet über ein Drittel der Investment Professionals, „dass die meisten Unternehmen ihr Finanzmanagement im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung noch nicht ausreichend den veränderten Kapitalmarktbedingungen anpassen“.
Vorgeschlagene Änderungen zu den Bilanzierungsstandards könnten Firmen helfen, die Situation in den Griff zu bekommen.
Bereits im Mai diesen Jahres hatte die aba ein Positionspapier zum Thema vorgelegt (<link https: www.aba-online.de docs attachments fc6907f4-a62f-41fe-af44-71c3f8b2195b>Link zur Ausarbeitung). Die Experten schlugen hier eine Erhöhung des Durchrechnungszeitraumes für die Berechnung des Abzinsungssatzes von sieben auf zwölf oder mehr Jahre vor.
Dieser Vorschlag wurde von der Regierung angenommen und könnte im Rahmen der Reformen, die für die Umsetzung der Portabilitätsrichtlinie in Deutschland notwendig sind, umgesetzt werden.
Diese Änderungen sollen voraussichtlich im November dem Parlament vorgelegt werden und könnten noch dieses Jahr in Kraft treten.
DVFA-Umfrage: Niedrigzinsen gefährden deutsche Unternehmen
