Die EIOPA bereitet einen Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) für 2015 vor, bestätigte Patrick Darlap, Obmann des Financial Stability Committee bei der europäischen Aufsichtsbehörde, vor Teilnehmern einer Konferenz der österreichischen Aktuarsvereinigung in Wien.
Er hielt fest, dass das größte Problem dabei die uneinheitliche Pensionsfondsaufsicht in Europa sei.
Falco Valkenburg, Obmann des Pensions Committee bei der Actuarial Association of Europe (aae, vormals Groupe Consultatif) hatte zuvor in seiner Präsentation Gerüchte erwähnt, wonach ein Stresstest für EbAV im Jahr 2015 geplant sein könnte.
Außerdem hielt er fest, dass die EIOPA derzeit an „offenen Fragen“ aus der ersten QIS für EbAV arbeite, wie etwa die Bewertung von „sponsor support“ (Nachschusspflicht des Arbeitgebers), die Reaktion von Aufsichtsbehörden bei Deckungslücken, die Definition von „underfunding“, die Reduzierung von Auszahlungen, etc.
Laut Valkenburg ist es wahrscheinlich, dass eine zweite QIS mit dem Stresstest nächstes Jahr kombiniert wird.
Er hielt fest, dass Aktuare „risiko-basierte Kapitalanforderungen für EbAV begrüßen, denn wenn irgendeine Form der Garantie vorliegt, muss man sicherstellen, dass man eine Best Estimate Bewertung hat“.
Allerdings betonte der Berater und Aktuar, dass Besonderheiten von EbAV wie demographische Entwicklungen und die Art des Vertrags als Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen.
In ihrem Vorschlag zur EbAV II-Richtlinie hatte die Europäische Kommission quantitative Kapitalanforderungen, wie sie für Versicherungen in der Säule I von Solvency II vorgesehen sind, weggelassen.
„Wenn man der Kommission und EIOPA zuhört ist es sehr wahrscheinlich, dass irgendeine Form von Kapitalanforderungsmechanismus in Zukunft in die EbAV-Richtlinie einfließen wird“, so Valkenburg gegenüber IPE.
Er bestätigte, dass dies viele Dinge klarer machen würde, aber nur wenn dies an die Bedürfnisse von Pensionsfonds sowie an nationale Besonderheiten angepasst wird.
Am Beispiel Deutschland erläuterte er, dass die EbAV „praktisch kein Risiko“ haben, weil der Arbeitgeber eine Nachschusspflicht habe.
„Das heißt, dass es hier eigentlich keine Notwendigkeit für eine höhere Kapitalanforderung für diese EbAV gibt“, so Valkenburg.
Er betonte es sei viel wichtiger zu identifizieren, wo die Risiken in einem Rentenvertrag liegen und diese Information an die Mitglieder weiterzugeben.
Valkenburg rief die Industrie auch dazu auf, „zuzugeben, dass sehr oft zu viel versprochen wurde“ und betonte, dass dieser Umstand diskutiert werden müsse.
Bei der Bewertung von Verpflichtungen warnte er davor, „Counter Cyclical“ oder „Matching Premiums“ anzuwenden um die „Verpflichtungen künstlich zu schrumpfen“. Solche Prämien sollten vielmehr erst in der Abstimmung weiterer Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Die aae schlägt vor, einen sogenannten „Kontinuitätstest“ für EbAV einzuführen, neben einer Bewertung zu bestimmten Zeitpunkten.
„Es ist im Prinzip ein ALM-Test, der sich ansieht, wie sich eine EbAV entwickeln wird und u.a. anzeigt, ob das Beitragsniveau noch effizient ist, ob ein Risiko der Auszahlungskürzung besteht“, erläuterte Valkenburg.
Sein größter Kritikpunkt an der EbAV II-Richtlinie ist der Umstand, dass es erneut eine Voraussetzung der vollständigen Ausfinanzierung von Cross-Border Pensionsfonds gibt, obwohl diese in einer früheren Fassung, die durchgesickert war, nicht mehr beinhaltet gewesen sei.
„In der Richtlinie gibt es eine Vorschrift für unterfinanzierte EbAV und die Erstellung eines Sanierungsplanes – warum kann man nicht gleich von Beginn an mit so einem Sanierungsplan starten? Dies würde helfen, grenzüberschreitende Aktivitäten zu verstärkten“, so Valkenburg.
EIOPA bestätigt Stresstest für EbAV in 2015
