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EIOPA-Chef versteht Sorgen um EK-Anforderungen unter Solvency II nicht

Jedem Versicherer stehe es frei, ein eigenes internes Modell zur Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen unter Solvency II zu verwenden, sagte Gabriel Bernardino, Vorsitzender der Versicherungs- und Pensions-Aufsichtsbehörde EIOPA gegenüber IPE am Rande einer Konferenz in Wien.

Er sagte, „es sollte keine Diskussion darüber geben, ob Eigenkapitalanforderungen einer Versicherung schaden“.

„Unter Solvency II gibt es diverse Möglichkeiten, eigene Berechnungen durchzuführen – natürlich unter Aufsicht“, so der EIOPA-Chef.

Er erläuterte, dass man „im Standardmodell eine Vereinfachung“ gebraucht habe, die „natürlich auf das europäische Mittel kalibriert“ worden sei und nicht den individuellen Anforderungen einzelner Unternehmen entspricht.

Bernardino ist überzeugt, dass jeder Versicherer die „Risikoeinschätzung mit internen Modellen selbst so kalibrieren kann, um der eigenen Risikostruktur besser gerecht zu werden“.

Zur Kritik, dass Solvency II mehr Volatilität in die Berechnungen bringen werde, hielt der EIOPA-Vorsitzende fest, dass „Volatilität nicht durch Solvency II hervorgerufen wird, sondern der Realität an den Märkten entspricht“.

Er betonte, dass sowohl die Versicherungs- als auch die Pensionsbranche „mehr Realität“ in ihrem Risikomanagement benötigten.

„Risikoeinschätzungen, die die Realität an den Märkten außer Acht lassen, sind nicht die Lösung. Sie helfen vielmehr Pläne aufrechtzuerhalten, die nicht nachhaltig sind“, so Bernardino.

Er bestätigte, dass es keine „1:1 Übertragung“ von Solvency II auf Versicherungs- unternehmen geben werde, dass aber einzelne Elemente derzeit auf ihre Anwendbarkeit überprüft werden.

Eine davon ist der Holistic Balance Sheet (HBS)-Ansatz, der in der allerersten Stresstest-Überprüfung (QIS) ausschließlich für die Pensionsbranche voraussichtlich Mitte Oktober ausgetestet werden wird.

„Der HBS-Ansatz kann ein gutes Instrument sein, um mehr Realität in die Solvabilität von Pensionsfonds zu bringen“, so Bernardino weiter.

Sowohl für Solvency II als auch für jegliche neue Solvabilitätsregeln für Pensionsfonds ist für die EIOPA klar, dass es „eine Übergangsfrist geben muss“.