Noch bis 16. Mai können Kommentare zur Analyse der europäischen Pensions- und Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA über die Parameter für Investitionen in Infrastrukturfirmen unter Solvency II abgegeben werden.
<link https: eiopa.europa.eu pages consultations eiopa-cp-16-005-consultation-paper-on-the-request-to-eiopa-for-further-technical-advice-on-the-identification-and-calibrati.aspx external-link-new-window external link in new>Das Consultationspapier und den Link für Stellungnahmen finden Sie auf der Website der EIOPA über den hier hinterlegten Link.
Die Europäische Kommission hatte die EIOPA im Herbst vergangenen Jahres um eine technische Stellungnahme zu der Thematik gebeten. Die Behörde hatte zuvor u.a. die Schaffung einer eigenen Assetklasse „Infrastruktur“ in der Standardformel unter Solvency II angeregt.
Im September hatte die Europäische Kommission selbst Änderungen (Titel: „New EU rules to promote investments in infrastructure projects“) veröffentlicht, wonach die Kapitalhinterlegung für börsennotierte Infrastrukturinvestitionen in der Standardformel von 49% auf 30% herabgesenkt werden soll.
In der derzeit laufenden Konsultation sucht EIOPA vor allem nach Branchenmeinungen zu folgenden Themen:
*Analyse der korrekten Kalibrierung für Investitionen in Infrastrukturunternehmen unter der Solvency-II-Standardformel
*Kriterien für sicherere Investitionen in solche Firmen
*Revisionen zu früheren EIOPA-Vorschlägen bezüglich Investmentkriterien für Infrastrukturprojekte
*Risikomanagementanforderungen
EIOPA holt Meinungen zu Infrastruktur unter Solvency II ein
