Das Europäische Parlament wird über den derzeitigen Entwurf der Portabilitätsrichtlinie „in seiner letzten Plenarsitzung vor seiner Auflösung vor den Parlamentswahlen im Mai“, bestätigte die Rapporteurin, die für die Richtlinie zuständig ist, Ria Oomen Ruijten, am Mittwoch in Brüssel.
Auch Ralf Jacob, Leiter der Abteilung „Active ageing, pensions, healthcare, social services“ bei der Europäischen Kommission, hielt bei der Handelsblatt-Jahrestagung in Berlin fest, dass die Abstimmung „Anfang April“ stattfinden wird.
„Mitgliedstaaten werden dann vier Jahre Zeit haben, nachdem die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht wurde, um diese in nationales Recht umzusetzen.“
Fünf Jahre danach müssen Mitgliedsländer an die Kommission berichten und ein Jahr später wird die Kommission über den Fortschritt berichten.
Jacob bestätigte, dass sie nur auf Verträge, die nach in Kraft treten abgeschlossen werden, gültig sein wird und nicht auf bereits bestehende Anwartschaften.
Withold Galinat, Vice President Benefits Policies & Coordination bei der BASF SE, glaubt, die Richtlinie ist „entbehrlich und unschön“ und bietet die falschen Anreize für die Personalpolitik.
„Die Richtlinie stellt jene besser, die bereits eine Betriebsrente haben und erhöht die Hürde für jene, die noch keine haben in Zukunft eine zu bekommen“ so Galinat.
Er fürchtet, dass die neue Richtlinie es für Arbeitgeber „wenig attraktiv“ mache, Pensionspläne aufzusetzen und dass sie „nicht helfen werde, die bAV zu verbreiten“.
Wie auch andere Vertreter der deutschen bAV befürchtet er, dass die Absenkung der Unverfallbarkeitshürde von derzeit fünf auf drei Jahre, wie im Entwurf der Richtlinie vorgesehen, zu einer Flucht von Humankapital und einer größeren Fluktuation führen wird.
„Arbeitgeber könnten es sich überlegen, einen Pensionsplan aufzusetzen und eher in Richtung Barabfindung zu gehen“, so Galinat.
Allerdings betonte Jacob, dass es „inakzeptabel“ sei, dass Menschen, die öfter den Arbeitsplatz wechseln, nicht von der bAV profitieren können.
Er fügte hinzu, dass Unverfallbarkeitsfristen in den Niederlanden niedriger als in Deutschland seien und die bAV dennoch für Arbeitgeber attraktiv sei, weil die „regulatorischen Rahmenbedingungen und das steuerliche Umfeld“ dafür sorgen.
Jacob verwarf auch Argumente, dass die Richtlinie nur für eine kleine Minderheit Vorteile bringen werde, und zwar jene, die tatsächlich grenzüberschreitend Jobs wechseln.
„Die meisten Mitgliedsstaaten haben angekündigt, dass sie in der nationalen Umsetzung der Richtlinie nicht zwischen nationaler und internationaler Migration diskriminieren werden“, so Jacob.
Georg Thurnes, Vorstandsmitglied bei Aon Hewitt Deutschland, betonte, dass ein Lösung für die Sonderstellung von „geschlossenen Pensionsplänen“ gefunden werden müsse, die von der Richtlinie ausgenommen sind, denn dies könne zu einer Schließung von Pensionsplänen führen.
Europäisches Parlament wird vor den Wahlen über Portabilitätsrichtlinie abstimmen
