Die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), dass sie Daten von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sammeln will, könnte letztendlich zur Empfehlung von „Holistic Balance Sheet“-Ansätzen führen.
Dietmar Keller, Leiter des Grundsatzreferates betriebliche Altersversorgung bei der BaFin, sagte beim Willis Towers Watson Pensionskassentag in Frankfurt am vergangenen Dienstag, dass der EbAV-Sektor „mehr Aufmerksamkeit“ von europäischen Institutionen wie dem European Systemic Risk Board (ESRB) und der EZB bekommt.
Letztere werde „vermutlich ab 2018 von ihrem Recht Gebrauch machen, Daten von EbAV zu sammeln“.
Ein Konferenzteilnehmer bestätigte gegenüber unserer Redaktion, dass die deutsche Bundesbank EbAV gebeten hat, zu informieren, welche Daten mit welchem Aufwand und zu welchen Kosten gesammelt werden können.
Erste Resultate der EZB-Datensammlung sollen bis 2019 vorliegen, aber es ist wohl noch nicht klar, welche Daten eingeholt werden.
In seiner Präsentation sagte Keller, dass generell „der Holistic Balance Sheet-Ansatz auf der Agenda bleiben wird“, oder besser gesagt das umbenannte „Common Methodology“-Konzept der EIOPA.
Er erläuterte, dass die EIOPA in ihrer Stellungnahme vom 14. April dieses Jahres „empfiehlt, das Konzept als Risikomanagement-Tool einzusetzen und die Hauptelemente daraus zu veröffentlichen“.
Keller hielt weiter fest, dass für eine „Implementierung dieses Vorschlages eine Abänderung der EbAV-Richtlinie notwendig ist“, aber er fügte hinzu, dass es derzeit noch keine Reaktion der europäischen Institutionen auf den Vorschlag gebe.
Des Weiteren wurde das HBS-Konzept in den EIOPA-Stresstest, die 2015 durchgeführt worden waren, angewandt. Der BaFin-Vertreter erwartet, dass das Konzept „in möglichen weiteren Stresstests Anwendung findet“.
Laut einigen Teilnehmern bei der Konferenz hat die Ankündigung der EIOPA, dass einige der Kerndaten aus den HBS-Berechnungen veröffentlicht werden können, bereits zu „Änderungen in der Diskussion“ um die Zukunft der bAV geführt.
Ein Beispiel ist die Debatte über Tarifpläne, in denen Garantien weder vom Arbeitgeber noch der Versorgungseinrichtung gegeben, sondern durch einen Sicherungsmechanismus gewährleistet werden sollen.
Helmut Aden, Vorstandsmitglied der BVV Pensionskasse, hob die Problematik dieses Ansatzes hervor: „Es soll weiterhin Garantien geben, aber jeder
zeigt auf den anderen, diese Garantien in seine Bücher
zu nehmen.“
Er merkte weiter an, dass das Konzept der Absicherung eines solchen
Modells, also etwa ein erweiterter PSV, „bislang noch nicht
überzeugend erläutert worden ist“.
„Eine solche Absicherung umfasst systemische Risiken, die auch von
jemandem gezahlt werden müssen“, so Aden abschließend.
EZB könnte bald mit Datensammlung zu EbAV beginnen

EZB-Hauptsitz in Frankfurt