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Gericht kippt Berliner Mietspiegel

Immobilienverband befürchtet „Prozesslawine“ in ganz Deutschland vor Implementierung der Mietpreisbremse

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Mietspiegel, der in Berlin angewandt wird, für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte argumentiert, dass der Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt worden sei.

<link content am-reports artikel>Eigentlich wäre Berlin die erste Stadt geworden, die bereits per 1. Juni die Mietpreisbremse implementieren wollte, welche die Regierung Anfang des Jahres beschlossen hatte.

Ab dem Zeitpunkt dürften Mieten in Bestandsimmobilien nicht mehr höher als 10% über die Vergleichsmiete in einer Region angehoben werden, entsprechend den angewandten Mietspiegeln.

„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es hat eine Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus, da die Begründung des Gerichts auf viele Mietspiegel in anderen Städten übertragbar ist", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD.

„Wir rechnen mit einer Prozessflut aber der Umfang und die dadurch entstehenden Kosten sind nicht prognostizierbar“, erläuterte der IVD-Vizepräsident.

Im Urteil wurde festgehalten, dass „dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche Vermutungswirkung zukomme“, so der IVD in einer Aussendung.

Laut dem Gericht ist die sogenannte „Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgt“ und einige Mieten seien unberechtigterweise als Wucher eingestuft worden und damit nicht ins Mittel geflossen.

Schick prognostizierte, dass weniger Mieter und auch Gerichte die bestehenden Mietspiegel anerkennen werden, weil diese mit der Mietpreisbremse an Bedeutung gewinnen.

Er erwartet mehr wissenschaftliche Überprüfungen der Mietspiegel in vielen Regionen und der daraus ersichtlichen Durchschnittsmieten.

Schick hielt fest, dass die Regierung selbst in ihrer Gesetzesbegründung zur Mietpreisbremse ebenfalls von „vermehrten Rechtsstreitigkeiten“ ausgegangen war.