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Gewerkschaft: Höhe der Schweizer Pensionen verfassungsmäßig nicht ausreichend

Die Pensionshöhe, die Schweizern in Zukunft aus der ersten und zweiten Säule ausbezahlt wird genüge nicht mehr für ein Altern in Würde, so die Schweizer Gewerkschaft Unia.

Zusammen ergibt sich aus den Pensionszahlungen der staatlichen Rente (AHV) und der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) für die meisten Schweizer eine Ersatzrate von ca. 60% des Einkommens.

„Wenn die BVG-Renten weiter sinken, dann werden die AHV und BVG-Renten zusammen, das Verfassungsziel nicht mehr erfüllen, weil dafür bei kleineren Einkommen 60% nicht genügt,“ so Unia-Chef Andreas Rieger.Bei Monatseinkommen von 8.000 SFR (rd. 5.300 Euro) seien 60% für die Rente ausreichend, aber bei 5.000 SFR schon nicht mehr, so die Gewerkschaft.

In der Verfassung ist keine genaue Zahl für die Ersatzrate genannt, es wird nur von einem „Altern in Würde“ gesprochen, aber allgemein wird eine Mindest-Ersatzrate von 60% angenommen. Derzeit kämpfen verschiedene Gewerkschaften mit einem Referendum gegen eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes, der für die Berechnung der Renten herangezogen wird. Unia fordert außerdem ein Moratorium zu Beitragserhöhungen im Rahmen von Sanierungsprogrammen für Pensionskassen. „Höhere Beiträge sind in Zeiten der Krise nicht produktiv,“ so die Gewerkschaft.