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Große Beraterfirmen erstellen gemeinsam Vorschläge zur QIS-Verbesserung

Die Top-Aktuare bei Towers Watson und Aon Hewitt haben Vorschläge zur Verbesserung der Quantitative Impact Study (QIS) und dem Entwurf der Richtlinie für Vorsorgeeinrichtungen (IORP) zusammengestellt.

Alfred Gohdes von Towers Watson und Georg Thurnes von Aon Hewitt Deutschland schlagen unter anderem vor, den marktbasierten Ansatz (mark-to-market) für die Bestimmung des Rechnungszinses zu verwerfen und statt dessen einen Rechnungszins zu nehmen, der sich am erwarteten Ertrag aus der Vermögens- verwaltung orientiert.

In ihrem Papier schlagen sie vor, einen Rechnungszins ähnlich jenem für das „Level B“ in den technischen Spezifikationen für die QIS anzuwenden, also einen Zins, der auf der Ertragserwartung und der Asset Allokation der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung basiert.

Das würde zumindest im Konzept einen konsequenten Ansatz für beide Seiten der Bilanz bedeuten, so Gohdes und Thurnes.

Grundsätzlich sind sie nicht dagegen, einen gemeinsamen Regelsatz für die Klassifizierung von verschiedenen Typen von Vorsorgeeinrichtungen in ganz Europa aufzusetzen, der „mit Maß“ und einer ausreichend langen Übergangsregelung in allen Ländern angewandt werden kann.

Allerdings sind beide Aktuare überzeugt, dass die Erstellung solcher Regeln viel mehr Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen seitens der EU Kommission und EIOPA brauche.

Sie hielten fest, dass die QIS-Studie die „vielen Probleme“ die durch die Quantifizierung von Themen wie der Nachschusspflicht, der Höhe des „Risk Margin“, dem Pensions- sicherungsverein und der Klassifizierung in Vorsorgetypen „sehr deutlich“ aufgezeigt habe und signifikanter Weiterentwicklung bedarf.

Beide sind überzeugt, dass die Höhe des „Risk Margin“ für die praktische Anwendung „untragbar hoch“ angesetzt wurde.

Ferner riefen sie die EU Kommission auf, ihre Ziele deutlicher offen zu legen weil derzeit wichtige Vorschläge weiter „im Dunkeln“ blieben.

Einer der Punkte, die Towers Watson und Aon Hewitt am meisten kritisieren, ist der Umstand, dass EU-Kommission und EIOPA zunächst in den 600 Seiten umfassenden QIS-Erläuterungen nicht erwähnt haben, dass das Holistic Balance Sheet (HBS) keine normale Bilanz sein soll, sondern vielmehr ein „Werkzeug“ das helfen soll, die Aufsicht zu verbessern, wie EIOPA-Vorsitzender Gabriel Bernardino in einer Pressekonferenz im Oktober und Dezember anmerkte.

„Wenn das HBS eine Bilanz im traditionellen Sinn wäre, müsste der Arbeitgeber wahr- scheinlich die dementsprechenden Verpflichtungen in seine Bilanz einbringen, die die Versorgungseinrichtung als Vermögen ausweist“, so die Aktuare.

Gohdes und Thurnes gehen sogar so weit, dass dieses Informationsdefizit praktisch auf eine „vorsätzliche Schädigung“ der betrieblichen Altersvorsorge hinausläuft.