Deutsche Tarifparteien sollen die Möglichkeit erhalten, Opting-Out in möglichen Tarifplänen einzuführen.
Außerdem sollten sie nicht verpflichtet werden, neue kollektive Vorsorgeeinrichtungen zu schaffen. Die Nutzung bestehender Instrumente soll für kollektive Tarifpläne möglich sein.
<link http: www.bmas.de shareddocs downloads de pdf-pressemitteilungen>Das sind zwei der Hauptpunkte aus dem nun vorliegenden Gutachten, das Peter Hanau, Professor an der Universität Köln, und Marco Arteaga, Anwalt bei DLA Piper, erstellt haben.
Es war vom BMAS Ende vergangenen Jahres in Auftrag gegeben worden, um den Vorschlag des Ministeriums zur Einführung von tariflichen Vorsorgeeinrichtungen, sogenannten § 17b-Plänen, zu evaluieren.
Im 90-seitigen Gutachten stimmen die Experten mit der Regierung überein, dass tarifliche Vorsorgelösungen dazu beitragen können, die Verbreitung der bAV zu erhöhen – vor allem durch die Ermöglichung von Opting-Out.
Allerdings sehen die Experten im Gegensatz zum Ministerium keine Notwendigkeit, neue Tarifpläne zu schaffen.
Bestehende Lösungen wie Pensionskassen, Pensionsfonds sowie Direktversicherungen könnten weiterhin als Vorsorgeeinrichtungen für tarifliche Rentenzusagen dienen.
Alle Vorsorgezusagen, die unter diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, sollten auf einem sogenannten „Defined Ambition“-Modell aufgebaut sein, d.h., dass die Rentenauszahlungen letztendlich variieren können, eine Grundrente jedoch garantiert ist.
Die Rentenzusagen sollten gegen Arbeitgeberinsolvenz in einem eigenen Abrechnungsverband des PSV abgesichert werden, für jene Arbeitgeber, die noch keine Insolvenzsicherung haben.
Der Vorschlag wir noch von der Branche evaluiert, aber die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) hat in einer ersten Stellungnahme begrüßt, dass die Vorschläge des Gutachtens „in die Richtung gehen“. <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de standardartikel themen steuern weitere_steuerthemen altersvorsorge>Gleiches gilt für das Gutachten zur Optimierung von Steueranreizen in der bAV, das nun ebenfalls vorliegt.
Aba-Vorsitzender Heribert Karch dazu: „Das vielleicht erfreulichste erste Resultat ist, dass die Richtung des Denkens stimmt: Institutionalisierung statt Individualisierung ist das dringendste Gebot zur Halbzeit der Reform.“
Er begrüßt auch, dass im Gutachten Hanau/Artaega „Automatisierungsmodellen wie einem Optionssystem erstmals eine Rolle in zukünftigen Tarifverträgen” zugewiesen werden.
„Im Unternehmen können jegliche Modelle zur Einbindung ganzer Belegschaften dort selbst kontrolliert und verwaltet werden, ohne dass es staatlicher Kontrolle bedarf“, so Karch.
Weiterhin merkte er an: „Es ist undenkbar, die Tarifparteien oder auch die Unternehmen stärker einzubeziehen, wenn die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu komplex bleiben und dem Arbeitnehmer droht, im Nettosparen zu landen oder seine ersparte Rente an die Grundsicherung zu verlieren.”
Laut Karch ist die Studie zu Steueranreizen, die vom BMAS zu Beginn des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben worden war, ein „erster Schritt“ in Richtung Vereinfachung.
Die Autoren von der Universität Würzburg, darunter Professor Dirk Kiesewetter, schlagen unter anderem vor, Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern einen Abzugsbetrag in Sachen bAV zu gewähren. Außerdem sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, Beiträge zur Entgeltumwandlung zu leisten.
Die Autoren riefen die Regierung auch dazu auf, eine Informationskampagne zu starten, um das Wissen der Bevölkerung und der Arbeitgeber in Sachen bAV zu stärken.
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