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Heubeck: Sozioökonomische Faktoren erstmals in Richttafeln

Die Bilanzeffekte sind dabei weniger drastisch als 2005, aber signifikant.

Generell wird mit einem Anstieg der steuerlichen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen um 1% gerechnet, wenn die neuen Heubeck-Richttafeln angewendet werden.

In den jüngsten Berechnungen zur Sterblichkeit der Deutschen stellte das Beraterhaus eine Verlangsamung des Langlebigkeitsanstiegs sowohl bei Männern als auch bei Frauen über 60 fest.

„Zwischen den Volkszählungen 1987 und 2011 hatte diese für Männer im Durchschnitt jedes Jahr um knapp zwei Monate und für Frauen um gut zweieinhalb Monate zugenommen“, so Heubeck in einer Aussendung. Nunmehr ist dieser Anstieg „durchschnittlich auf weniger als einen Monat pro Jahr geschrumpft“.

Dennoch steige die Lebenserwartung weiter und diese Verlangsamung lasse noch keinen Schluss auf einen langfristigen Trend zu.

Vor 13 Jahren, als auf Generationentafeln umgestellt wurde, mussten Firmen ihre Pensionsrückstellungen um 2% erhöhen.

Dieses Mal rechnen Experten eher mit einem Anstieg um 1% nach deutschem Steuerrecht.

In den neuen Richttafeln wird erstmals der Einfluss von „sozioökonomischen Faktoren“ auf die Langlebigkeit berücksichtigt.

Ein einheitlicher Abschlag auf die durchschnittliche Lebenserwartung soll dabei den Umstand widerspiegeln, dass vermögende Rentner länger leben.

Pensionskassen und Pensionsfonds müssen diese Anpassung an die Richttafeln bereits seit längerem aufgrund einer BaFin-Verordnung vornehmen.

Allerdings hält Georg Thurnes, Chefaktuar und Vorstandsmitglied bei Aon Hewitt Deutschland fest, dass dies nur ein Teil der statistischen Wahrheit ist: „Fakt ist, dass es hauptsächlich das Einkommen in der Aktivphase ist, das die Lebenserwartung erhöht. Menschen, die mehr verdienen können besser Essen, sich mehr Urlaub leisten, sowie medizinische Betreuung und Gesundheitsvorsorge etc.“, sagte er gegenüber unserer Redaktion.

Diese Effekte könnten jedoch in der Rentenphase einfacher gemessen werden.

Deshalb rät Thurnes bei der Anwendung der Tafeln zu einer gewissen Vorsicht: „Die Anwendung des Abschlages auf die Lebenserwartung sowohl von Rentnern mit höherem, als auch jenen mit niedrigerem Einkommen macht nur Sinn, wenn die Mitarbeiterschaft eines Unternehmens einen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt darstellt.“

Heubeck bieten im Rahmen der neuen Richttafeln auch Unisex-Berechnungen für Firmen an, die nicht-geschlechterspezifische Annahmen machen wollen.

Insgesamt bestätigt Thurnes, dass die Auswirkungen der neuen Tafeln auf die Verpflichtungen weniger drastisch als nach der letzten Umstellung sein werden – aber immer noch signifikant.

„Der Effekt auf die Finanzberichterstattung, sowohl unter der deutschen HGB als auch nach GAAP, wird zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen um rund 2% führen.“

Laut seinen Berechnungen wird es insgesamt über alle Direktzusagen zu einem Anstieg der Verpflichtungen um 10 Mrd. Euro kommen.

Dieser Einmaleffekt muss als Verlust in der G&V berichtet werden, unter IFRS wird der Anstieg unter „Other Comprehensive Income“ (OCI) verzeichnet und wirkt sich als versicherungsmathematischer Verlust nicht auf die G&V aus.

„Aber vieles hängt von der individuellen Situation des Unternehmens ab“, so Thurnes.

Außerdem sind die Anpassungen, die durch die neuen Richttafeln notwendig sind, unterschiedlich, je nachdem ob man auf Grundlage des HGB, internationaler Berichtsstandards oder des deutschen Steuerrechts arbeitet.

Um die Gesamthöhe der Auswirkungen auf ihre Steuerbilanz zu sehen, müssen die Unternehmen warten, bis das BMF die Richttafeln genehmigt und dazu ein Rundschreiben verfasst hat.

„Ich bin überzeugt, dass das BMF für die Anpassungen eine Übergangsfrist vorsehen wird, die weit ins neue Jahr hineinreicht“ so Thurnes abschließend.

Die Zustimmung der Behörden wird erwartet, weil Heubeck die Tafeln immer in Rücksprache mit Ministerien und Wirtschaftsprüfern erstellt.