Bis zur Überprüfung der EbAV II-Richtlinie im Jahr 2020 sollte es „keine weiteren Änderungen“ in den Regularien für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) geben.
„Wir fordern eine Gesetzespause“, sagte Janwillem Bouma, Vorsitzender der EbAV-Interessensvereinigung PensionsEuropea, bei der Handelsblatt-bAV-Tagung diese Woche in Berlin.
Bouma nutzte seine Rede, die jener des EIOPA-Vorsitzenden Gabriel Bernardino folgte, um die Reformansätze des Regulators zu kritisieren:
„PensionsEurope hat den ‚Holistic Balance Sheet’-Ansatz abgelehnt, aber EIOPA arbeitet weiterhin am ‚Common Framework’ – als ob eine Umbenennung den Inhalt ändern würde.“
Er nannte auch mögliche Lösungen: „Durch die Anwendung alternativer Ansätze, wie etwa einer Cash-Flow-Analyse, könnten viele Probleme, die das ‚Common Framework’ mit sich bringt, vermieden werden.“ Als Beispiel nannte er den Mark-to-Market-Ansatz.
„EbAV II beinhaltet bereits robuste Rahmenbedingungen für das Risikomanagement in der EbAV und diese Einrichtungen führen bereits regelmäßig Stresstests als Teil ihrer eigenen Prozesse aus“, so Bouma.
In Bezug auf zukünftige Stresstest warnte er: „HBS ist kein geeignetes Instrument und sollte nicht Teil von Stresstests sein.“
Bouma rief die EIOPA auch dazu auf, Stresstests weniger oft durchzuführen: „Alle drei Jahre wäre okay.“
Aber der PensionsEurope-Vorsitzende hatte auch einige positive Kommentare zu vermelden: „Wir begrüßen, dass die Stresstests 2017 nur eines anstelle von drei Szenarien umfassen werden. Das bedeutet weniger Kosten und weniger Aufwand für die EbAV.“
In seiner Rede hatte Bernardino bestätigt, dass die Stresstests wie geplant „Mitte Mai“ gestartet werden.
„Die diesjährigen Stresstests werden alle europäischen Länder mit signifikanten EbAV-Sektoren umfassen“, so der EIOPA-Vorsitzende.
Er fügte hinzu: „Der Stresstest wird helfen, den Einfluss von Pensionsfonds auf die Realwirtschaft einzuschätzen, z.B. über Nachschusspflichten.“
Bernardino nannte auch einige Details: „Einrichtungen mit einer Leistungszusage (DB Pension Funds) müssen den Effekt von negativen Marktszenarien auf ihre Planvermögen berechnen und jene mit einer Beitragszusage (DC) den Effekt auf zukünftige Rentenauszahlungen.“
Er rief deutsche EbAV zur Teilnahme am Stresstest auf. Aber er bat auch alle Vertreter der bAV-Branche, an der noch bis 4. April offenen Umfrage der EIOPA zur Zukunft von pan-europäischen DC-Systemen teilzunehmen (<link https: eiopa.europa.eu pages surveys engagement-survey-on-the-idea-of-a-pan-european-occupational-defined-contribution-framework.aspx>LINK zur Umfrage der EIOPA).
Zur Umsetzung der EbAV II-Richtlinie in nationales Recht, die jeder Mitgliedsstaat bis 31. Januar 2019 abgeschlossen haben muss, nannte Christian Röhle, Leiter Pensionskassenmanagement, Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe, ein paar mögliche Probleme aus deutscher Sicht: „Die Problematik könnte sein, dass Synergieeffekte nicht mehr genützt werden sollen.“
Die derzeitige Praxis in vielen EbAV, dass z.B. der Risikomanager des Unternehmens gleichzeitig in der Pensionskasse tätig ist, soll unterbunden werden.
Aber Röhle gab zu bedenken: „Die Mitgliedsstaaten können eine Ausnahmeregelung einbringen, wenn die Compliance gewahrt ist und Interessenskonflikte gemanaged werden.“
Seine Bitte an den Gesetzgeber: „Setzt die EbAV II in sinnvollem Rahmen um und wahrt das Proportionalitätsprinzip, um Planbarkeit und Rechtssicherheit zu erreichen.“
Er glaubt nicht, dass der deutsche Gesetzgeber die Anwendung der IORP II auf weitere Durchführungswege ausweiten wird.
Als eine der größten Herausforderungen für deutsche EbAV sieht er die erhöhten Informationsanforderungen.
Interessensvereinigung PensionsEurope verlangt „Gesetzespause” bis zur EbAV II-RL-Überprüfung 2020
