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Investmentsteuerreformgesetz braucht noch Abklärungen

Neue Vorgaben werden die Produktpalette verändern, so zeigt man sich bei IntReal überzeugt.

Michael Schneider

 

Das neue Investmentsteuergesetz wird per Januar 2018 in Kraft treten, aber noch seien ein paar „wesentliche Details“ ungeklärt, erläuterte Michael Schneider, Geschäftsführer der IntReal, im Gespräch mit IPE Institutional Investment:

„Es laufen derzeit Anfragen bei der BaFin zu Sonderregelungen wie etwa der Gewinnverteilung.“

Besonders im derzeitigen Niedrigzinsumfeld seien solche Detailfragen wichtig, betonte Schneider: „Wenn die Zinsen höher wären, dann wäre es nicht so wichtig, wieviel wohin abzugeben ist.“

Auch die Dach- und Zielfondsproblematik sei noch nicht restlos geklärt, so Schneider weiter.

„Formal muss auf Zielfondsebene die Steuer einbehalten werden, aber die Immobilien-Transparenzoption in solchen Strukturen ermöglicht ein Abstellen auf die Anleger des Dachfonds. Dafür muss allerdings die erforderliche Information vom Dachfonds kommen.“

Dadurch könnten auch Umstrukturierungen zwischen Anleger, Dach- und Zielfonds über z.B. grunderwerbsteuerfreie Anteilsübertragungen notwendig werden.

Insgesamt könnte die neue Aufteilung in transparente Fonds mit Freistellungsregelung für steuerbefreite Investoren und steuerpflichtige Fonds die Angebotslandschaft verändern:

„Beide Steuerregime bieten für bestimmte Konstellationen Vorteile. In Zukunft wird sich die Produktpalette daher insofern ändern, als Fonds mehr anhand der Kriterien der steuerlichen Qualifikation der Anleger bzw. der Investmentallokation konzipiert werden und es damit gegebenenfalls mehrere kleinere Fonds geben wird.“

Überhaupt müsse verstärkt auf mögliche Steueroptimierung auf der individuellen Ebene der Anleger geachtet werden.

Schneider ist überzeugt, dass mit der neuen Regelung die europarechtlichen Bedenken bzgl. der Diskriminierung von EU-Ausländern beseitigt wurden.

Auf EU-Ebene war die unterschiedliche steuerliche Behandlung verschiedener in- und ausländischer Anlegergruppen in Investmentfonds kritisiert worden.

Um jedoch die bislang steuerbefreiten institutionellen Investoren im Vergleich zur Direktanlage nicht schlechter zu stellen, wurde die Sonderregelung getroffen, dass die Steuer auf Fondsebene entfällt bzw. erstattet wird, soweit derartige Anleger beteiligt sind. Für alle anderen Anleger wird ab 2018 auf Fondsebene eine Steuer von 15% einbehalten.