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Kienbaum: bAV noch immer finanzielle Bürde für KMUs

Nur 50% der kleinen Unternehmen in Deutschland bieten ihren leitenden Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Bei Kienbaum glaubt man, dass sich das nicht so schnell ändern wird.

Laut ihrem jüngsten Vergütungsreport über Leitende Angestellte haben 71% aller Unternehmen für ihre Führungskräfte einen Pensionsplan. Bei den Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten sind es nur 50% und dieser Anteil steigt mit der Größe des Unternehmens. Bei jenen mit über 5.000 Angestellten liegt die Quote bei 91%.

„Das wird sich in der nächsten Zeit nicht ändern, weil die betriebliche Altersvorsorge für kleinere Firmen noch immer eine finanzielle Belastung darstellt“, so Christian Näser, Partner der Kienbaum Management Consulting gegenüber IPE Institutional Investment.

„Die betriebliche Altersvorsorge ist die wichtigste, allerdings für die Unternehmen auch die teuerste Zusatzleistung“, so Kienbaum in dem Bericht.

Die Statistik zeigt, dass seit 1980 der Anteil der Firmen, die eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet haben, sich deutlich von 90% auf 70% im Jahr 2009 verringert hat und in diesem Jahr wieder leicht auf 71% gestiegen ist. „Einige Firmen gerieten damals wegen ihrer oft zu großzügigen Pensionsverpflichtungen in Schwierigkeiten und so wurden diese drastisch gekürzt“, so Näser.

„Aber wir sehen wieder einen Anstieg in der baV jedoch auf einem viel niedrigeren Niveau, nur mehr in Form von Beitragszusagen und nicht immer für alle Angestellten,“ fügte er hinzu.

Vor kurzem haben Allianz Global Investors und die MetallRente gemeinsam eine Studie zur bAV in deutschen mittelständischen Unternehmen veröffentlicht. Darin wurde festgestellt, dass der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung der Hauptgrund für diese Unternehmen ist, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten. Bereits an zweiter Stelle kommt jedoch bereits der Rekrutierungsfaktor.

In der Studie wurde auch festgehalten, dass derzeit lediglich jedes dritte mittelständische Unternehmen aktuell über Deckungsvermögen verfügt. Doch der Druck auf höhere Ausfinanzierung werde sich durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) erhöhen.

Die neue Rechnungslegung rückt die Saldierung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsvermögen nun auch flächendeckend für mittelständische Unternehmen in den Fokus. Und damit dürfte ein spürbarer Anreiz zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen geschaffen sein.