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Kritik an „Fair Value“ für Immobilien unter IFRS

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat in einem Kommentar zur Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) angeregt, den Einsatz von „Fair Value“-Bewertungen unter IFRS zu verringern.

Laut der DRP führt die schrittweise Ausweitung der „Fair Value“-Bewertung für Fälle, in denen es keine beobachtbaren Marktwerte gibt, unweigerlich zu einer stärkeren Abhängigkeit von subjektiven Werten.

Die Prüfstelle fügte hinzu, dass diese Bewertungsmethode auch „eine beinahe grenzenlose Anzahl von Alternativen“ für jene hervorruft, die Jahresberichte zusammenstellen und auch Information für den Kapitalmarkt liefern, welche nicht viel Wert haben. Tatsächlich sei es so, dass sie zu „Bewertungen führt, die unserer Ansicht nach deutlich falsch“ sind.

Die DRP merkte an, dass bei der Bewertung einer Immobilie nach zukünftigen geplanten Geldflüssen „nur kleine Änderungen, zum Beispiel in der Auslastung, Instandhaltungsrate oder Mietanpassungen, zu signifikanten Änderungen in der Bewertung führen kann“.

„Die daraus resultierenden Bilanzdaten bieten oft nicht das notwendige Maß an Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit“, so die DRP weiter.

Deshalb schlägt die Prüfstelle vor, den Einsatz von „Fair-Value“-Bewertungen für Assetklassen wie Real Estate zu verringern anstatt ihn zu erhöhen.

Der Lösungsvorschlag lautet: „Die Abschaffung der ‚Fair Value’-Option und die Rückkehr zum reinen Kostenmodell würde dem Ziel entsprechen, wo es möglich ist, objektive und verifizierbare Werte zu liefern, und den Einsatz von subjektiven Annahmen so weit wie möglich zu beschränken, zum Beispiel um Verluste durch Wertminderungen zu bestimmen.“

Der „Comment Letter“ der DRP kann auf der Webseite des IASB <link http: www.ifrs.org iascfcms templates project>unter folgendem Link unter CL80 abgerufen werden.