Aufgrund der Anwendung „inkonsistenter Datengrundlagen“ mussten die im Sommer von der Heubeck AG herausgegebenen angepassten Sterbetafeln nochmals überarbeitet werden.
Dadurch habe sich „der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung leicht abgesenkt“, erläuterte Heubeck in einer Mitteilung.
Allerdings seien die „Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen auf die Pensionsrückstellungen gering”.
„Gegenüber der am 20. Juli 2018 veröffentlichten Version der RT 2018 G reduzieren sich die Zuführungen nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen um etwa 0,3%-Punkte, nach handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen um etwa 0,5%-Punkte“, so der Wortlaut in der Pressemitteilung.
Darüber hinaus erwarten die Aktuare „in der Steuerbilanz nun eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,5% und 1,2%”.
„In der Einzel- bzw. Konzernbilanz kann der Einmaleffekt je nach Rechnungszins und Bestandszusammensetzung zwischen 1,0% bis 2,0% liegen.“
Allerdings betonte Heubeck, dass in Unternehmen, die spezifisch angepasste Sterbetafeln anwenden, die Erhöhungen geringer ausfallen können oder sogar ganz entfallen.
Anzuwenden sind die Tafeln, nach der zu erwartenden Zustimmung durch Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfer, für alle Jahresabschlüsse seit der Veröffentlich der neuen Sterblichkeitstafeln.
Heubeck-Tafeln: Verlangsamung des Anstiegs der Lebenserwartung nochmals angepasst
