Eine der größten Veränderungen unter der AIFM-Richtlinie ist sicherlich die Schaffung eines einzigen Marktes für die Vermarktung von alternativen Investmentfonds (AIF) an professionelle Anleger in der EU und damit einhergehend auch die Umsetzung komplizierter Marketing- und Vertriebsrichtlinien für AIFs. So werden sich auch die uneinheitlichen Rechtsstrukturen für Private Placement innerhalb der Europäischen Union ändern, die in der Vergangenheit durch die jeweilige nationale Gesetzgebung geregelt wurden.
Angesichts steigender Nachfrage aus Lateinamerika und Asien nach Lösungen unter AIFMD eröffnet die Richtlinie jedoch auch vielfältige neue Chancen. Die Frage, die sich dabei grundsätzlich stellt: Wie möchten ausländische Manager den europäischen Markt erschließen?
Während eines festgelegten Zeitraums sieht die Richtlinie zwei Regelungen für die Vermarktung von AIFs vor: den europäischen Marketingpass und die Nationalen Private Placement Richtlinien (NPPR). Daraus ergeben sich wiederum drei Möglichkeiten:
Noch bis 2018 können Manager die lokalen oder inländischen Private Placement Bestimmungen nutzen. Vorteil hierbei ist, dass nicht die vollen Compliance Anforderungen erfüllt werden müssen. Gleichzeitig ziehen die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in jedem Land erheblichen juristischen Aufwand nach sich, da Dokumente und auch das Reporting speziell für jeden Markt erstellt werden müssen.
Die zweite Möglichkeit ist der Vertrieb auf Initiative des Anlegers – im Englischen „reverse solicitation“ genannt. Diese Form des passiven Marketing- und Vertriebs wurde in der Vergangenheit häufig praktiziert. In Zukunft wird sich der Ansatz jedoch weitaus schwieriger gestalten, da das Verständnis sich von Land zu Land unterscheidet und teilweise mit umfänglichen Sanktionen belegt ist.
Die dritte Option ist, der Richtlinie komplett nachzukommen und selbst eine Lizenz als Alternative Investment Fund Manager (AIFM) zu erwerben. Eine Abwicklung in Eigenregie ist aufgrund der damit verbundenen Kosten, die die Inbetriebnahme der Geschäftstätigkeit in der EU oder die Umsetzung der AIFM-Richtlinie mit sich bringen, zu überdenken. Hier bietet es sich vielmehr an, einen externen Verwalter als AIFM zu beauftragen und sich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren, während alle rechtlichen und technischen Anforderungen von einem Dienstleister abgedeckt werden. Auf diesem Weg erhalten Manager aus Drittländern bequem einen europäischen Pass für ihre Produkte und können diese unter Einhaltung der AIFM-Bestimmungen an qualifizierte Anleger vertreiben.
Angesichts des Auslaufen der NPPR bis 2018 ist die dritte Option für Manager außerhalb Europas, die alternative Investmentfonds an EU-Anleger vermarkten möchten, die einzige Möglichkeit, weiterhin den europäischen Markt zu erschließen.
Insofern erwarten wir in den nächsten Jahren eine anhaltende Nachfrage aus Asien, den USA und Lateinamerika. Das stärkste Interesse erfahren wir derzeit aus Asien, aber auch Lateinamerika wird für europäische Anleger immer mehr an Bedeutung gewinnen. Luxemburger UCITS-Strukturen sind dort bereits bekannt und wir sind davon überzeugt, dass auch Vehikel unter der AIFMD zu einem Gütesiegel avancieren werden.
Denn jeder Manager, der seine Produkte in Europa vermarkten will, muss in der neuen regulierten Welt entweder die UCITS- oder die AIFM-Richtlinie einhalten. Luxemburg bietet hierfür bereits seit langer Zeit ein förderliches Umfeld und nimmt daher als Domizil für alternative Investmentfonds eine Spitzenposition ein. So gibt es für Verwalter bei der Strukturierung ihrer AIFs und der Etablierung ihres europaweit tätigen AIFMs viele Argumente zugunsten von Luxemburg als bevorzugte EU-Drehscheibe.
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*) Michael Sanders ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der Alceda Fund Management S.A.
Meinung: Unter der AIFM-Richtlinie werden viele internationale Fondsmanager über Luxemburg nach Europa kommen

Michael Sanders