Foundation | Welcome

Menu


Mercer Consulting sieht §17b „mit gewisser Wahrscheinlichkeit realisierbar“

Die Beraterfirma „begrüßt“ den neuen Regierungsvorschlag, weist aber auf mögliche Auswirkungen auf zukünftige Insolvenzen hin.

Ein neuer rechtlicher Rahmen für Pensionskassen für ganze Industriezweige in Deutschland könnte „schon in diesem Jahr“ Realität werden, sagte Uwe Buchem, der neue Market Business Leader Retirement bei Mercer für Deutschland, Österreich und Schweiz, gegenüber unserer Redaktion.

Diese neuen Pensionspläne wären dem holländischen Model insofern ähnlich, dass auch diese in den Tarifplänen festgelegt wären, deshalb auch der Arbeitstitel „Tariffonds“.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Ein erster Entwurf zum neuen §17b war in der deutschen bAV-Landschaft allerdings nur auf geringe Gegenliebe gestoßen.

Der überarbeitete Vorschlag hat jedoch die Hauptbedenken aufgenommen und entsprechend entkräftet. Darunter war zum Beispiel die erstmalige Einführung einer reinen Beitragszusage in der deutschen betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Laut dem neuen Entwurf muss eine Mindestgarantie erteilt werden, allerdings nicht wie bisher vom Arbeitgeber, sondern von der Vorsorgeeinrichtung.

Buchem hielt fest, dass eine reine Beitragszusage, mit der Möglichkeit eines Totalverlustes „nicht in das deutsche System passt“. Deshalb sei es „wichtig“, dass eine Mindestgarantie wieder eingeführt wurde. Der neue Vorschlag sei daher „absolut zu begrüßen“. Aufgrund dieser Anpassung ist der Mercer-Berater überzeugt, dass der neun Entwurf „mit gewisser Wahrscheinlichkeit realisierbar“ sein wird.

Die Änderung bedeutet auch, dass zum ersten Mal Vorsorgeeinrichtungen selbst Mitglieder im Pensionssicherungsverein (PSVaG) werden. Direktor Hans Melchior sagte gegenüber IPE, dass man derzeit kein Kommentar zum Entwurf abgeben werde.

Details werden noch ausverhandelt und Buchem hielt fest, dass „man sehen wird, ob der PSVaG in seiner derzeitigen Form prädestiniert dafür ist“, diese neue Konstellation von Vorsorgeeinrichtungen und Arbeitgebern als gleichzeitige Mitglieder in der selben Insolvenzeinrichtung zu tragen.

Buchem wies darauf hin, dass je nach Erfolg der neuen „Tariffonds“ diese in Zukunft eine „erhebliche Ansammlung von Versorgungskapital“ sehen könnten, was für den PSVaG eine komplett neue Herausforderung bedeuten würde.

„Alle Arbeitgeber, auch jene, die sich gegen einen solchen ‚Tariffonds’ entschieden haben, müssten im Falle einer Insolvenz bezahlen“, erläuterte der Mercer-Berater.

Laut Buchem könnten die Beiträge an diese neuen Tariffonds aufgrund der Veranlagungsstrategie errechnet werden und weil sie ähnlich aufgesetzt sind wie Pensionsfonds mit Mindestleistung, könnten auch den neuen Einrichtungen ein ähnlicher Abschlag gewährt werden.

Es bleibe auch noch abzuwarten, ob diese neuen Fonds als völlig neue, eigenständige Einrichtungen aufgesetzt werden, was jedoch bedeuten würde, dass ein gewisses Startkapital benötigt wird und eigene Verwaltungseinheiten. Andererseits könnten sie in bestehende Pensionskassen oder Pensionsfonds integriert werden, so Buchem – aber diese Details müssten hierzu erst verhandelt werden.