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Mercer Deutschland kritisiert Portabilitätsrichtlinie

Ein deutscher Berater hat den derzeitigen Entwurf zur Portabilitätsrichtlinie der EU-Kommission kritisiert, da dieser kürzere Unverfallbarkeitsfristen „durch die Hintertüre“ einführe.

Der Europäische Rat hat sich auf eine Portabilitäts-Richtlinie geeinigt, bei der Regelungen, die innerstaatliche Arbeitsmigration betreffen den jeweiligen Mitgliedsländern überlassen werden sollen, für grenzüberschreitende Arbeiter aber eine EU-weit einheitliche Regulierung gelten soll.

Die Einführung von zwei verschiedenen Unverfallbarkeitsfristen „je nach Status des neuen Arbeitsplatzes dürfte undenkbar, wenn nicht sogar unzulässig sein“, so Stefan Oecking, Leiter Internationale Retirement bei Mercer Deutschland, in einem an IPE übersandten Statement.

Tatsächlich müssten vielleicht alle Länder die niedrigeren Unverfallbarkeitsfristen, die für die grenzüberschreitende Arbeitsmigration vorgeschlagen werden, einführen, um nicht gegen die Gleichheitsprinzipien zu verstoßen, die im nationalen und im EU-Recht festgeschrieben sind.

Außerdem glaubt Oecking, dass dieser Versuch der EU-Kommission, „den nationalen Gesetzgebern Vorgaben zu machen“, seiner Auffassung nach „gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt“.

Um diesen Verstoß zu umgehen, argumentiert die EU-Kommission, dass zu hohe Unverfallbarkeitshürden die Mobilität von Arbeitern innerhalb der EU behindern, erläuterte der Berater. Aber Oecking fügte hinzu, dass nur rund 1% der Arbeiter in Europa im Laufe ihres Berufslebens das Land wechseln.

Er erläuterte, dass die Einführung kürzerer Unverfallbarkeitsfristen „durch die Hintertür“ auch bedeuten, dass am Ende die Länder selbst für die höheren Kosten verantwortlich gemacht werden und nicht die EU-Kommission, da die Änderungen von den Ländern selbst eingeführt werden.

In seinem ursprünglichen Gastkommentar zu dem Thema, der im Newsletter Leiter-bAV erschienen ist, hatte Oecking die Richtlinie einen „Fake“ genannt, weil es keine wirkliche Wahlmöglichkeit für die Länder über die Höhe der Unverfallbarkeitsfrist gebe.

Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat schon mehrfach gegen eine Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist von Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung gewarnt. In Deutschland beträgt diese derzeit rund fünf Jahre. Bei einer Absenkung befürchtet der BDA enorme zusätzliche Kosten für die Unternehmen.