Dass durch die Vorschläge in den jüngsten bAV-Studien die „diskriminierenden Rahmenbedingungen für die Direktzusage“ weiter beibehalten werden, sei „nicht zu begrüßen“, schrieb Mercer in einer Stellungnahme an ihre Kunden in Bezug auf das sogenannte <link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Kiesewetter-Gutachten und die Studie von Hanau/Arteaga.
Ende der vorletzten Woche waren diese lang-erwarteten Gutachten, die von der Regierung in Auftrag gegeben worden waren, veröffentlicht worden: Zum einen zu den steuerlichen Anreizen in der bAV, vor allem in Bezug auf kleine Unternehmer und Geringverdiener. Zum anderen zum Regierungsvorschlag betreffend die Einführung von Tarifplänen.
Mercer hielt fest, dass „insbesondere der hohe Rechnungszins für Pensionsrückstellungen von 6 % in der Steuerbilanz im Hinblick auf den immer weiter fallenden Zins in HGB- und IFRS-Abschluss nicht hinzunehmen ist“, sagte Uwe Buchem, Market Business Leader Retirement bei Mercer in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der Berater hielt fest, dass Direktzusagen „dem Finanzierungsvolumen nach immer noch die Hälfte der gesamten deutschen bAV“ ausmachen. Deshalb sollte dieser Rechnungszins in der Direktzusage „bei der Reform ebenfalls berücksichtigt werden“.
Allerdings ist Mercer nicht überzeugt, dass „die Bundesregierung die Kraft besitzt, die bAV-Reformen zügig anzugehen und noch in diesem Jahr umzusetzen“.
„Es könnte am Ende zu einem Aufschub in die nächste Legislaturperiode und zu einer umfassenden Reform der Altersversorgung unter Berücksichtigung aller drei Säulen kommen“, so Buchem.
Zu den Ergebnissen der Gutachten merkte Mercer an, dass „viele der Vorschläge zu begrüßen sind“, so auch der Zuschusspflicht für Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung.
Die Beraterfirma glaubt auch, dass eine reine Beitragszusage ohne Garantien „auch dem Arbeitnehmer Aussicht auf höhere Versorgungsleistungen biete, denn Garantien mindern – nach den Erfahrungen der Vergangenheit – langfristig die Rendite der Kapitalanlage“. Allerdings betont Mercer, dass es „noch einiger Aufklärung bedürfen wird, um diesen Zusammenhang in der Bevölkerung zu verankern“.
Bei einem möglichen Opting-Out sei der „Gesamtzusammenhang komplex“. Im Grunde sei „das vorgeschlagene Optionssystem in besonderer Weise geeignet, innerhalb der Unternehmen die Nutzung der bAV zu erhöhen, und ein zumindest teilweiser Verzicht auf die Anrechnung auf die Grundsicherung nimmt gerade Geringverdienern ein Hemmnis (oder gar eine Ausrede)“.
Auch bei Fidelity ist man überzeugt, dass „ein gesetzliches Opt-Out in der Entgeltumwandlung den Rahmen für eine Reform, der eine höhere Beteiligung sicherstellt“.
Laut einer Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung von Prof. Thomas Dommermuth im Auftrag von Fidelity International werde dies am Beispiel Großbritannien deutlich: „Seitdem die britische Regierung im Oktober 2012 ein Opt-Out eingeführt hat, stieg die Durchdringungsquote der bAV von rund 50% auf mehr als 90% bei Neuabschlüssen an. Laut Studie könnte auch in Deutschland eine gesteigerte Teilnahmequote sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von 80 bis 90% innerhalb von zwei Jahren nach Einführung eines Opt-Outs erreicht werden.“
Mercer: Neue bAV-Studien vergessen die Beseitigung der Diskriminierung von Direktzusagen
